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  An-, Ab- und Ummeldungen

Hierzu benötigen Sie:

Ihren Personalausweis und/oder und ggf. die Ausweise Ihrer Familienangehörigen.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur 1 Woche beträgt. Die Nichteinhaltung dieser Meldefrist bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Anmeldung
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt müssen Sie sich hier anmelden.

Abmeldung
Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie sich seit 1.6.2004 nicht mehr bei der Wegzugsgemeinde abmelden, sondern nur noch bei der Zuzugsgemeinde anmelden.

Ummeldung
Ziehen Sie innerhalb von Lenningen um, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden.




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 26.06.2007