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Hierzu benötigen Sie:
Ihren Personalausweis und/oder und ggf. die Ausweise Ihrer
Familienangehörigen.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur 1 Woche beträgt. Die
Nichteinhaltung dieser Meldefrist bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann mit
einem Bußgeld belegt werden.
Anmeldung Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt
müssen Sie sich hier anmelden.
Abmeldung Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen,
müssen Sie sich seit 1.6.2004 nicht mehr bei der Wegzugsgemeinde abmelden,
sondern nur noch bei der Zuzugsgemeinde anmelden.
Ummeldung Ziehen Sie innerhalb von Lenningen um, müssen
Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. |