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Hier die wichtigsten Informationen in Kürze:

  1. Im ePass werden neben dem biometrischen Lichtbild die Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
    Bitte nehmen Sie sich für die Beantragung etwas Zeit, da die Erfassung der Fingerabdrücke doch aufwendiger ist.
  2. Bei der Beantragung eines ePasses für Kinder unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Gültigkeitsdauer:

  1. Gültigkeitsdauer des ePasses :
    unter 24 Jahre  - 6 Jahre gültig
    ab 24 Jahren - 10 Jahre gültig
  2. Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses:
    6 Jahre ab Ausstellung - mit Möglichkeit der Verlängerung bis Vollendung des 12. Lebensjahres
  3. Die Verlängerung der bereits ausgestellten Kinderreisepässe ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
    Bitte beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss. 
  4. Die bereits bis 16. Lebensjahr ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
  5. Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Kinderreisepässe können nach Vollendung des 10. Lebensjahres nur noch bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Danach kann ein ePass oder Personalausweis beantragt werden.
  6. Vorläufiger Reisepass nur noch bei Eilbedürftigkeit - in Fällen, in denen ein Expresspass (Lieferzeit 3-4 Werktage) nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann.
  7. Gültigkeitsdauer des Personalausweises
    unter 24 Jahren  – 6 Jahre gültig
    ab 24 Jahren – 10 Jahre gültig


Personalausweis / Reisepass

Zur Antragstellung sind Ihr bisheriger Personalausweis / Reisepass mitzubringen. Wurde von unserem Passamt für Sie bisher noch kein Personalausweis / Reisepass ausgestellt, benötigen wir außerdem noch eine Geburtsurkunde.    

Lichtbild: Das Lichtbild muss aktuell und biometrisch sein.

Fingerabdrücke werden auf dem Chip gespeichert und sind beim Personalausweis freiwillig.

Kosten:
-Personalausweis bis voll. 24 Lebensjahr 22,80 €
-ab 24 Jahre 28,80 €
-Reisepass (bis Vollendung des 24. Lebensjahr): 37,50  €, Express 69,50 €
-Reisepass (ab 24Jahren): 59,- €, Express 91,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig. Zahlbar bar oder mit ec-Karte.

Wenn sich die Angaben ändern (z. B. Familienname ändert sich durch Eheschließung), muss ein neuer Reisepass / Ausweis beantragt werden.

Adressänderungen können in dem vorhandenen Ausweis vorgenommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Waltraut Wiedmann,  Rathaus Oberlenningen oder unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner, Schopfloch.

Fotomustertafel der Bundesdruckerei

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Kinderreisepass (früher Kinderausweis)

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Kinderreisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder erforderlich.
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) persönlich im Bürgeramt gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich.


Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biomerisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Erstantrag: Bei Neuzuzug oder Einbürgerung ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
  • Das bisherige Dokument (Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Foto bereits vor dem 10. Lebensjahr), falls vorhanden.
  • Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den unten angebotenen Vordruck nutzen.
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde
  • Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss.

Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass ist gültig vom Tag der Ausstellung an bis max. zum 12. Lebensjahr. Beachten Sie bitte dazu die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes (siehe unten bei "Weiterführende Informationen).
Die Ausfertigungdes Kinderreisepasses dauert in der Regel 1 bis 3 Tage.

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 €; die Verlängerung und das nachträgliche Aktualisieren eines Fotos
kostet 6 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. Eine Bezahlung mit ec-Karte ist möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Waltraut Wiedmann, Rathaus Oberlenningen oder unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner, Schopfloch.

Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Zum Downloaden

  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter von Minderjähren  
  • Antrag auf  Ausstellung, Verlängerung oder Einfügen eines aktuellen Passbildes                  

 

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Vorläufige Ausweispapiere

Werden nur in dringenden Fällen ausgestellt (in Verbindung mit einem Antrag für einen Reisepass oder Personalausweis).

Vorläufiger Personalausweis:

Gültigkeitsdauer: 3 Monate
Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild
Gebühr 10,- €

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Waltraut Wiedmann, Rathaus Oberlenningen oder unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner, Schopfloch.

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  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 15.08.2011