Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Neubaugebiet "Hochwang II"
Die Gemeinde Lenningen verkauft im Neubaugebiet „Hochwang II“ im Ortsteil
Hochwang die nachfolgend aufgeführten Bauplätze:
Flurstück 7000/43 mit 406 m² (bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/45 mit 420 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/46 mit 419 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/47 mit 341 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/51 mit 430 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7000/54 mit 490 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/55 mit 339 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/59 mit 419 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/60 mit 418 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte) Flurstück 7000/65 mit 461 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7000/67 mit 560 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7000/69 mit 433 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7000/70 mit 456 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7000/71 mit 478 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7000/74 mit 464 m² (bebaubar mit
Einfamilienwohnhaus) Flurstück 7459
mit 417 m² (bebaubar mit
Doppelhaushälfte)
Der Grundstückspreis beträgt beim Erwerb
von einem Baugrundstück 165,00 EUR/m².
Es besteht auch die Möglichkeit die Grundstücke
1. Flurstück 7000/54 und Flurstück 7000/55 2. Flurstück 7000/59 und
Flurstück 7000/60
zusammen zu erwerben und mit einem solitären Einfamilienwohnhaus zu
bebauen.
Der Grundstückspreis beträgt beim Erwerb von zwei Baugrundstücken
200,00EUR//m².
Sämtliche Baugrundstücke sind hinsichtlich Kanal, Wasser und Straße voll
erschlossen. Im Grundstückspreis sind diese Erschließungskosten komplett
enthalten.
Interessenten werden gebeten, sich förmlich um das Baugrundstück zu bewerben
und den Antrag beim Bürgermeisteramt einzureichen. Dem Antrag ist ein
Finanzierungsnachweis beizufügen.
Beim Bauverwaltungsamt in Oberlenningen, Amtgasse 5, Tel. 07026 / 609-64
erhalten alle Interessenten weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren, zur Lage
und Größe des Baugrundstückes sowie den Bauvorschriften.
Entscheidungskriterien Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen
trifft die endgültige Auswahl unter den Bauplatzbewerbern nach pflichtgemäßem
Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks
besteht nicht. Die persönlichen sowie die sozialen Merkmale der Bewerber werden
bei der Vergabe der Baugrundstücke entsprechend den Vergaberichtlinien bewertet
und berücksichtigt. Bei gleichen Voraussetzungen kann der Bauplatz durch
Losentscheid vergeben werden.

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