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Aktuelles   >   Bauplätze in Hochwang
 
Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Neubaugebiet "Hochwang II"

Die Gemeinde Lenningen verkauft im Neubaugebiet „Hochwang II“ im Ortsteil Hochwang die nachfolgend aufgeführten Bauplätze:

Flurstück 7000/43 mit 406 m² (bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/45 mit 420 m²
(bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/46 mit 419 m²
(bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/47 mit 341 m²
(bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/51 mit 430 m²
(bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7000/54 mit 490 m² (bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/55 mit 339 m² (bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/59 mit 419 m² (bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/60 mit 418 m²
(bebaubar mit Doppelhaushälfte)
Flurstück 7000/65 mit 461 m²
(bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7000/67 mit 560 m² (bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7000/69 mit 433 m² (bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7000/70 mit 456 m² (bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7000/71 mit 478 m² (bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7000/74 mit 464 m² (bebaubar mit Einfamilienwohnhaus)
Flurstück 7459       mit 417 m² (bebaubar mit Doppelhaushälfte)


Der Grundstückspreis beträgt beim Erwerb von einem Baugrundstück  165,00 EUR/m².

Es besteht auch die Möglichkeit die Grundstücke

1.      Flurstück 7000/54 und Flurstück 7000/55
2.      Flurstück 7000/59 und Flurstück 7000/60

zusammen zu erwerben und mit einem solitären Einfamilienwohnhaus zu bebauen.

Der Grundstückspreis beträgt beim Erwerb von zwei Baugrundstücken  200,00EUR//m².

Sämtliche Baugrundstücke sind hinsichtlich Kanal, Wasser und Straße voll erschlossen. Im Grundstückspreis sind diese Erschließungskosten komplett enthalten.

Interessenten werden gebeten, sich förmlich um das Baugrundstück zu bewerben und den Antrag beim Bürgermeisteramt einzureichen. Dem Antrag ist ein Finanzierungsnachweis beizufügen.

Beim Bauverwaltungsamt in Oberlenningen, Amtgasse 5, Tel. 07026 / 609-64 erhalten alle Interessenten weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren, zur Lage und Größe des Baugrundstückes sowie den Bauvorschriften.

Entscheidungskriterien
Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen trifft die endgültige Auswahl unter den Bauplatzbewerbern nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks besteht nicht. Die persönlichen sowie die sozialen Merkmale der Bewerber werden bei der Vergabe der Baugrundstücke entsprechend den Vergaberichtlinien bewertet und berücksichtigt.
Bei gleichen Voraussetzungen kann der Bauplatz durch Losentscheid vergeben werden.

 

 




     
  Copyright2012 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 16.03.2012