Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke im Neubaugebiet "Oberer Grund II" (Ortsrandlage) in Lenningen-Schopfloch
Die Gemeinde Lenningen verkauft im Neubaugebiet „Oberer Grund II“
(Ortsrandlage) im Ortsteil Schopfloch die nachfolgend aufgeführten
Bauplätze.
Flurstück 74/2 mit 484
m² Flurstück 74/3 mit 474 m² Flurstück 74/5 mit
558 m² Flurstück 74/8 mit 453 m² Flurstück 74/9
mit 454 m² Flurstück 74/10 mit 472 m² Flurstück 75/2 mit
427 m² Flurstück 75/3 mit 402 m² Flurstück 75/4 mit 562 m² Flurstück 75/11 mit 487
m² Flurstück 76/2 mit 550 m² Flurstück 76/3 mit
684 m² Flurstück 76/21 mit 437
m²
Der Grundstückspreis beträgt 165 EUR/m²
Die Baugrundstücke sind hinsichtlich Kanal, Wasser und Straße voll
erschlossen. Im Grundstückspreis sind diese Erschließungskosten komplett
enthalten.
Interessenten werden gebeten, sich förmlich um das Baugrundstück zu bewerben
und den Antrag beim Bürgermeisteramt einzureichen. Dem Antrag ist ein
Finanzierungsnachweis beizufügen.
Beim Bauverwaltungsamt in Oberlenningen, Amtgasse 5, Tel. 07026 / 609-64
erhalten alle Interessenten weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren, zur Lage
und Größe des Baugrundstückes sowie den Bauvorschriften.
Entscheidungskriterien Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen
trifft die endgültige Auswahl unter den Bauplatzbewerbern nach pflichtgemäßem
Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks
besteht nicht. Die persönlichen sowie die sozialen Merkmale der Bewerber werden
bei der Vergabe der Baugrundstücke entsprechend den Vergaberichtlinien bewertet
und berücksichtigt. Bei gleichen Voraussetzungen kann der Bauplatz durch
Losentscheid vergeben werden.
-Vergaberichtlinien siehe
Ortsübersicht-


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