Führerschein
Obwohl die Ausstellung der Führerscheine durch das Landratsamt erfolgt, ist für die
Kreisbewohner in erster Linie das zuständige Bürgermeisteramt wegen des
Antragsformulars Ansprechpartner.
So zum Beispiel bei: - Erteilung der Fahrerlaubnis -
Erweiterung der Fahrerlaubnis - Erteilung der Fahrerlaubnis nach
vorangegangener Entziehung
Hinweis: Bei Neuerteilung nach vorherigem Entzug, kann
ein Eignungsgutachtens erforderlich werden. In diesem Fall sollte der Antrag
rechtzeitig (etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist) gestellt werden, da die
Gutachten dem Landratsamt erst ca. 4 - 5 Wochen nach dem Untersuchungstermin
zugehen. - Umschreibung Bundeswehr-, Bahn-, Post-, Polizeiführerschein -
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Über jeweils beizufügende
Unterlagen informiert das Bürgermeisteramt.
Handelt es sich allerdings um Umtausch oder Verlust des Führerscheins,
oder um die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, so ist der Antrag
direkt beim Landratsamt zu stellen. Beizufügen sind: - (alter)
Führerschein - 1 Lichtbild sowie bei Umtausch oder Verlust: -
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - Karteikartenabschrift
(nur wenn alter Führerschein nicht vom Landratsamt ES ausgestellt ist)
Führerscheinstellen sind in Esslingen, Filderstadt, Kirchheim und Nürtingen
eingerichtet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00
bis 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 bis 18:00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frauke
Siemsglüß, Rathaus Oberlenningen. Oder an unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner,
Schopfloch.
|