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Führerschein

Obwohl die Ausstellung der Führerscheine durch das Landratsamt erfolgt, ist für die Kreisbewohner in erster Linie das zuständige Bürgermeisteramt wegen des Antragsformulars Ansprechpartner.

So zum Beispiel bei:
- Erteilung der Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung

Hinweis:
Bei Neuerteilung nach vorherigem Entzug, kann ein Eignungsgutachtens erforderlich werden. In diesem Fall sollte der Antrag rechtzeitig (etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist) gestellt werden, da die Gutachten dem Landratsamt erst ca. 4 - 5 Wochen nach dem Untersuchungstermin zugehen.
- Umschreibung Bundeswehr-, Bahn-, Post-, Polizeiführerschein
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Über jeweils beizufügende Unterlagen informiert das Bürgermeisteramt.


Handelt es sich allerdings um Umtausch oder Verlust des Führerscheins, oder um die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, so ist der Antrag direkt beim Landratsamt zu stellen.
Beizufügen sind:
- (alter) Führerschein
- 1 Lichtbild
sowie bei Umtausch oder Verlust:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Karteikartenabschrift (nur wenn alter Führerschein nicht vom Landratsamt ES ausgestellt ist)

Führerscheinstellen sind in Esslingen, Filderstadt, Kirchheim und Nürtingen eingerichtet:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frauke Siemsglüß, Rathaus Oberlenningen. Oder an unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner,  Schopfloch.




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 26.06.2007