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Geburtenanmeldung

Die Anmeldung einer Geburt in Lenningen ist nur erforderlich, wenn das Kind hier geboren ist. Bei einer Geburt im Krankenhaus ist das jeweilige Standesamt dort zuständig. Standesamt und Meldeamt Lenningen erhalten automatisch eine Geburtsmitteilung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sabine Hummel,  Rathaus Oberlenningen.




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 18.02.2009