Grund- und Gewerbesteuer
Gewerbesteuer und Grundsteuer werden aufgrund der vom Finanzamt errechneten
Messbeträge unter Anwendung der in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzten
Hebesätze erhoben.
Zur Zeit gelten folgende Hebesätze:
Gewerbesteuer: 340 v.
H. Grundsteuer: A - für Land- und
Forstwirtschaft 300 v. H. B - für alle übrigen Grundstücke
300 v. H.
Steuerberechnung somit: Messbetrag x Hebesatz =
Jahressteuer
Die Jahressteuer wird für zurückliegende Jahre in
einem Betrag zur Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des jeweiligen
Bescheides zur Zahlung fällig. Für das laufende Jahr werden die Beträge auf
folgende Raten verteilt: 15.02./15.05./ 15.08./ 15.11. Die Grundsteuer kann auf
Antrag einmal im Jahr zum 01.07. bezahlt werden. Diese Anträge sollten
spätestens im November des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Steueramt gestellt werden.
Bei
Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer solange zur Zahlung der
Grundsteuer an die Gemeinde Lenningen verpflichtet, bis der Steuermessbescheid
des Finanzamtes vorliegt. Die Zurechnungsfortschreibung erfolgt auf den dem
Eigentumswechsel folgenden 1.1.. Andere Vereinbarungen (z.B. Kaufvertrag) haben
nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem
bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren die Zahlungspflicht
(Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde Lenningen nicht.
Folgende Formulare stehen zur Zeit online zur
Verfügung: Einzugsermächtigung - Bitte
Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Gemeinde
senden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Rathaus Oberlenningen
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