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Grund- und Gewerbesteuer

Gewerbesteuer und Grundsteuer werden aufgrund der vom Finanzamt errechneten Messbeträge unter Anwendung der in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzten Hebesätze erhoben.

Zur Zeit gelten folgende Hebesätze:

Gewerbesteuer: 340 v. H.
Grundsteuer:
A - für Land- und Forstwirtschaft 300 v. H.
B - für alle übrigen Grundstücke 300 v. H.


Steuerberechnung somit: Messbetrag x Hebesatz = Jahressteuer


Die Jahressteuer wird für zurückliegende Jahre in einem Betrag zur Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des jeweiligen Bescheides zur Zahlung fällig. Für das laufende Jahr werden die Beträge auf folgende Raten verteilt: 15.02./15.05./ 15.08./ 15.11. Die Grundsteuer kann auf Antrag einmal im Jahr zum 01.07. bezahlt werden. Diese Anträge sollten spätestens im November des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Steueramt gestellt werden.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer solange zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde Lenningen verpflichtet, bis der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Die Zurechnungsfortschreibung erfolgt auf den dem Eigentumswechsel folgenden 1.1.. Andere Vereinbarungen (z.B. Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde Lenningen nicht.

Folgende Formulare stehen zur Zeit online zur Verfügung:
Einzugsermächtigung - Bitte Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Gemeinde senden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Rathaus Oberlenningen

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  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 04.04.2011