Kirchenaustritt
Die Erklärung über einen Kirchenaustritt muß persönlich beim Standesamt
abgegeben werden. Bitte Personalausweis oder Reisepaß mitbringen. Bei
Verheirateten ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
erforderlich, wenn dieses nicht in Lenningen geführt wird (z. B. nach
Scheidung). Um den Austritt auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken, bitte diese
vom Arbeitgeber anfordern und mitbringen. Kosten: 25,-
EUR.
Bei Fragen wenden Sie sich an Sabine Hummel, Rathaus Oberlenningen.
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