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Kirchenaustritt

Die Erklärung über einen Kirchenaustritt muß persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Bitte Personalausweis oder Reisepaß mitbringen. Bei Verheirateten ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch erforderlich, wenn dieses nicht in Lenningen geführt wird (z. B. nach Scheidung). Um den Austritt auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken, bitte diese vom Arbeitgeber anfordern und mitbringen.
Kosten: 25,- EUR.

Bei Fragen wenden Sie sich an Sabine Hummel,  Rathaus Oberlenningen.




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 21.12.2010