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Aktuelles   >   Räum- und Streupflicht
 
Räum- und Streufpflicht

Was ist zu tun bei Eis und Schnee?

In Stichworten:

  • Die Gehwege müssen von den Anliegern geräumt und gestreut werden.
  • Wenn keine Gehwege vorhanden sind, gelten als solche Flächen am Rande der Fahrbahn.
  • Die Räum- und Streupflicht der Anlieger gilt auch für Verbindungswege, Treppen oder Ähnliches.
  • In der Regel zu räumende Breite mind. 1,20m.
  • Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen, sondern am Rand des Gehwegs anhäufen.
    (Wenn dort dafür kein Platz vorhanden ist, am Rand der Fahrbahn.)
  •  Straßenrinnen und –einläufe freimachen.
  •   Zeiten, in welchen Schnee geräumt und Schnee- und Eisglätte beseitigt werden muss:
    Werktags von 7 bis 21 Uhr, Sonn- und Feiertags von 8 bis 21 Uhr.

Weitere Informationen:

 






     
  Copyright2012 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 15.02.2012