Räum- und Streufpflicht
Was ist zu tun bei Eis und Schnee?
In Stichworten:
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Die Gehwege müssen
von den Anliegern geräumt und gestreut werden.
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Wenn keine Gehwege
vorhanden sind, gelten als solche Flächen am Rande der
Fahrbahn.
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Die Räum- und Streupflicht der Anlieger gilt auch
für Verbindungswege, Treppen oder Ähnliches.
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In der Regel zu räumende Breite mind.
1,20m.
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Schnee nicht auf
die Fahrbahn werfen, sondern am Rand des Gehwegs anhäufen. (Wenn dort
dafür kein Platz vorhanden ist, am Rand der Fahrbahn.)
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Straßenrinnen und –einläufe
freimachen.
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Zeiten, in
welchen Schnee geräumt und Schnee- und Eisglätte beseitigt werden muss:
Werktags von 7 bis 21 Uhr, Sonn- und Feiertags von 8 bis 21
Uhr.
Weitere
Informationen:
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