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Rentenversicherung

Eine individuelle Rentenberatung und -berechnung erfolgt durch die Auskunfts- und Beratungsstelle der LVA in Nürtingen, Tel. 07022/8067 oder 31819, sowie z.Zt. alle 2 Monate einmal im Rathaus.

Die Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht oder können beim Rathaus erfragt werden.

Die Rentenberatung der BfA wird u.a. in Kirchheim (Tel. 07021/502335), Nürtingen (Tel. 07022/75381), Weilheim (Tel. 07023/106344 oder 106345) sowie bei der Auskunfts - und Beratungsstelle Stuttgart (Tel. 0711/18715) durchgeführt.
Bitte Termine ausmachen.


STERBEFALL:

Sofern der / die Verstorbene bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (LVA Stuttgart oder BfA Berlin) bezogen hat, ist beim Postamt innerhalb von 14 Tagen die Weiterzahlung der Rente für die folgenden drei Monate zu beantragen (sog. "Sterbevierteljahr"). Bei Alleinstehenden kann die Rente mit dem gleichen Vordruck bei der Post abgemeldet werden.

ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE:
Im Rathaus Oberlenningen, Zimmer 2, Tel. 07026/609-10 sollte ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Bitte einen Termin vereinbaren und die Versicherungsnachweise des Verstorbenen und des Hinterbliebenen sowie eine Sterbeurkunde mitbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frauke Siemsglüß, Rathaus Oberelnningen. Oder an unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner, Schopfloch.




     
  Copyright2012 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 26.01.2011