Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
LEICHENBESCHAUER VERSTÄNDIGEN Jeder niedergelassene Arzt nimmt die
Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigungen aus. Die Leiche darf vor
Eintreffen des Arztes nicht verändert werden. Der ärztliche Sonntagsdienst
kann dem jeweiligen Mitteilungsblatt entnommen
werden.
BESTATTUNGSDIENST Bestattungsdienst Werner Holt,
Untere Steinstraße 10, 73230 Kirchheim unter Teck, Tel. 07021/3657 (Besorgung
der Erd- bzw. Urnenbestattungen)
STERBEANZEIGE BEIM
STANDESAMT Jeder Sterbefall, der in Lenningen eingetreten ist, ist mit
der ärztlichen Todesbescheinigung unverzüglich, spätestens jedoch am
dritten Werktag, dem Standesamt des Sterbeorts (im Rathaus Oberlenningen, Zimmer
5) anzuzeigen. Zur Beurkundung ist die Todesbescheinigung erforderlich,
sowie bei verheirateten Verstorbenenen Geburtsurkunden der Ehegatten und die
Eheurkunde ODER eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Ist die Ehe des
Verstorbenen bereits aufgelöst wird eine Geburtsurkunde und eine Eheurkunde der
letzten Ehe benötigt ODER eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der
letzten Ehe. Außerdem muss der letzte gemeldete Wohnsitz des Verstorbenen
nachgewiesen werden. Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister
ein und stellt danach die Sterbeurkunden aus. Sie erhalten 3 gebührenfreie
Sterbeurkunden: für das Pfarramt, die Kranken- und die
Rentenversicherung. Bei einer mündlichen Anzeige des Sterbefalls durch
Angehörige des Verstorbenen wird der Personalausweis des Anzeigenden benötigt.
Beim Standesamt zugelassene Bestatter können einen Sterbefall schriftlich
anzeigen.
BESTATTUNG Der Termin für die Bestattung wird in
Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen, dem Pfarramt und den Angehörigen
festgelegt. Die Gräber werden fortlaufend belegt. Zur Verfügung stehen für
eine Erdbestattung Reihen- und Wahlgräber sowie für Urnenbestattungen Reihen-
und Wahl-Gräber. Außerdem haben wir als besondere Bestattungsform Möglichkeit
Urnen in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder in einem Anonymen Grabfeld
beizusetzen. Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre, für Aschen 20 Jahre.
Im Reihengrab wird jeweils nur eine Leiche oder Asche beigesetzt. Für
Wahlgräber werden Nutzungsrechte für die Dauer von 40 Jahren eingeräumt.
Innerhalb dieser Zeit ist eine Zweitbelegung möglich. Falls nötig muss die
Nutzungszeit um die Dauer der Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen verlängert
werden. Tritt in Hochwang ein Sterbefall ein, ist für Friedhofsangelegenheiten
das Bürgermeisteramt in Erkenbrechtsweiler zuständig (Tel.
95051-12).
WITWEN/WITWERRENTE Eine Witwen- oder Witwerrente ist
innerhalb eines Ausschlusszeitraums von 3 Monaten zu beantragen. Nur in diesem
Fall wird sie rückwirkend ab dem Sterbedatum
gewährt.
FEUERBESTATTUNG Wenn eine Feuerbestattung erfolgen
soll, kann vor der Überführung in das Krematorium in der Friedhofskapelle eine
Trauerfeier stattfinden. Die Überführung nimmt das Bestattungsinstitut
vor.
BENACHRICHTIGUNG DER
VERSICHERUNG Der Sterbefall sollte gegebenenfalls der
Lebensversicherung, Unfallversicherung und dem Versorgungsamt etc. mitgeteilt
werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sabine
Hummel, Rathaus Oberlenningen. Oder an unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner, Schopfloch.
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Ausführlicheres Merkblatt hier
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