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Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

LEICHENBESCHAUER VERSTÄNDIGEN
Jeder niedergelassene Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigungen aus. Die Leiche darf vor Eintreffen des Arztes nicht verändert werden.
Der ärztliche Sonntagsdienst kann dem jeweiligen Mitteilungsblatt entnommen werden.


BESTATTUNGSDIENST
Bestattungsdienst Werner Holt, Untere Steinstraße 10, 73230 Kirchheim unter Teck, Tel. 07021/3657
(Besorgung der Erd- bzw. Urnenbestattungen)


STERBEANZEIGE BEIM STANDESAMT
Jeder Sterbefall, der in Lenningen eingetreten ist, ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Werktag, dem Standesamt des Sterbeorts (im Rathaus Oberlenningen, Zimmer 5) anzuzeigen. Zur Beurkundung ist die Todesbescheinigung erforderlich, sowie bei verheirateten Verstorbenenen Geburtsurkunden der Ehegatten und die Eheurkunde ODER eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Ist die Ehe des Verstorbenen bereits aufgelöst wird eine Geburtsurkunde und eine Eheurkunde der letzten Ehe benötigt ODER eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Außerdem muss der letzte gemeldete Wohnsitz des Verstorbenen nachgewiesen werden. Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt danach die Sterbeurkunden aus. Sie erhalten 3 gebührenfreie Sterbeurkunden: für das Pfarramt, die Kranken- und die Rentenversicherung.
Bei einer mündlichen Anzeige des Sterbefalls durch Angehörige des Verstorbenen wird der Personalausweis des Anzeigenden benötigt. Beim Standesamt zugelassene Bestatter können einen Sterbefall schriftlich anzeigen.

BESTATTUNG
Der Termin für die Bestattung wird in Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen, dem Pfarramt und den Angehörigen festgelegt.
Die Gräber werden fortlaufend belegt.
Zur Verfügung stehen für eine Erdbestattung Reihen- und Wahlgräber sowie für Urnenbestattungen Reihen- und Wahl-Gräber. Außerdem haben wir als besondere Bestattungsform Möglichkeit Urnen in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder in einem Anonymen Grabfeld beizusetzen.
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre, für Aschen 20 Jahre. Im Reihengrab wird jeweils nur eine Leiche oder Asche beigesetzt.
Für Wahlgräber werden Nutzungsrechte für die Dauer von 40 Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit ist eine Zweitbelegung möglich. Falls nötig muss die Nutzungszeit um die Dauer der Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen verlängert werden. Tritt in Hochwang ein Sterbefall ein, ist für Friedhofsangelegenheiten das Bürgermeisteramt in Erkenbrechtsweiler zuständig (Tel. 95051-12).

WITWEN/WITWERRENTE
Eine Witwen- oder Witwerrente ist innerhalb eines Ausschlusszeitraums von 3 Monaten zu beantragen. Nur in diesem Fall wird sie rückwirkend ab dem Sterbedatum gewährt.

FEUERBESTATTUNG
Wenn eine Feuerbestattung erfolgen soll, kann vor der Überführung in das Krematorium in der Friedhofskapelle eine Trauerfeier stattfinden. Die Überführung nimmt das Bestattungsinstitut vor.

 BENACHRICHTIGUNG DER VERSICHERUNG
Der Sterbefall sollte gegebenenfalls der Lebensversicherung, Unfallversicherung und dem Versorgungsamt etc. mitgeteilt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sabine Hummel, Rathaus Oberlenningen. Oder an unsere Ortschaftsverwaltungen: Silvia Ruoff, Gutenberg und Gaby Wörner, Schopfloch.

·                               Ausführlicheres Merkblatt hier

 




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 19.02.2009