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Öffentliche Wohnungsbauförderung

Bei der Gemeinde Lenningen (Bauamt) können Broschüren über den Erhalt von öffentlichen Förderdarlehen der Landeskreditbank (Lakradarlehen) und Anträge abgeholt werden. Vor Erhalt der Anträge werden die Bauherren über die Voraussetzungen beraten. Wichtig ist, dass der Bauherr vor Beantragung der Darlehen weder gekauft noch mit dem Bau begonnen hat. Danach werden keine Darlehen von der Landeskreditbank gewährt. Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Lenningen einzureichen.
Weitere Informationen und Formulare zur Wohnungsbauförderung




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 21.04.2009