Öffentliche Wohnungsbauförderung
Bei der Gemeinde Lenningen (Bauamt)
können Broschüren über den Erhalt von öffentlichen Förderdarlehen der
Landeskreditbank (Lakradarlehen) und Anträge abgeholt werden. Vor Erhalt der
Anträge werden die Bauherren über die Voraussetzungen beraten. Wichtig ist, dass
der Bauherr vor Beantragung der Darlehen weder gekauft noch mit dem Bau begonnen
hat. Danach werden keine Darlehen von der Landeskreditbank gewährt. Die Anträge
sind in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Lenningen einzureichen. Weitere Informationen und Formulare zur
Wohnungsbauförderung
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