Erläuterungen zur VPS
Datenschutzerklärung
Bei jedem Aufruf des Internetportals der
Gemeindeverwaltung Lenningen erhebt, verarbeitet und nutzt die
Gemeindeverwaltung Lenningen Daten im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Der Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen richtet sich nach dem
Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Landesdatenschutzgesetz
Baden-Württemberg. Die nachfolgenden Grundsätze werden hierbei stets
gewährleistet.
Immer wenn Sie eine Seite der virtuellen Poststelle
(vps.kdrs.de oder ekp.dvvbw.de) aufrufen, werden automatisch Daten in einer
Protokolldatei gespeichert. Die Daten dienen rein statistischen Zwecken. Sie
werden nach 30 Tagen gelöscht.
Personenbezogene Daten werden verarbeitet
(erhoben, genutzt oder gespeichert), wenn Sie diese Daten freiwillig etwa bei
der Kontaktaufnahme angeben. Alle Webseiten mit Formulareingabefeldern sind
durch SSL-Verschlüsselung gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt, wie in § 13
Abs. 4 Satz 3 TMG gefordert.
Zugangseröffnung für die elektronische
Kommunikation
Die virtuelle Poststelle (VPS) der Gemeindeverwaltung
Lenningen ist eine Kommunikationsplattform zur sicheren und rechtsverbindlichen
Kommunikation nach §3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
(Elektronik-Anpassungsgesetz).
Das zentrale Element der VPS ist ein Webportal, das für alle Bürger offen
steht. Möchten Sie eine Anfrage, einen Antrag, eine Beschwerde oder einen
Widerspruch an die Gemeindeverwaltung Lenningen elektronisch einreichen, können
Sie dies über die VPS tun.
Sie können elektronische Anfragen auch direkt
an die zuständige Behörde richten, falls diese für dienstliche Zwecke
entsprechende E-Mail-Adressen bereithält. Eine solche Kommunikation ist jedoch
nicht vor dem Einblick Dritter geschützt, während Sie bei der Verwendung der
Virtuellen Poststelle verschlüsselt und von anderen nicht einsehbar mit der
Behörde kommunizieren können. Verschlüsselte Mails nimmt die Gemeindeverwaltung
Lenningen derzeit gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG nur über die VPS entgegen.
Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge, für die die gesetzliche
Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung nur unter Verwendung
einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden kann. Solche
Anfragen nimmt die Gemeindeverwaltung gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 derzeit nur über
die VPS entgegen, für die sie hiermit einen Zugang für digital signierte und
verschlüsselte Dokumente eröffnet. Nähere Erläuterungen zur qualifizierten
elektronischen Signatur erhalten am Ende dieser Hinweisseite.
Ausnahmen von der Beschränkung des § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG erfolgen nur in
den durch Landesgesetz nach § 71a LVwVfG angeordneten Fällen.
Die Gemeindeverwaltung Lenningen kann derzeit nur elektronisch eingereichte
Dokumente bearbeiten, die in den folgenden Formaten an die Behörde gerichtet
werden:
- Portable Document Format (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word (.doc)
- Textdateien im Format ANSI (.txt)
- Tagged Image File Format (.tif)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Graphics Interchange Format (.gif)
Elektronische Dokumente in anderen Formaten werden zwar entgegengenommen,
können gemäß § 3a Abs. 3 LVwVfG erst dann bearbeitet werden, wenn der Absender
das Dokument in einem der genannten Formate oder in Schriftform nachreicht.
Aus Sicherheitsgründen werden Anhänge in folgenden Formaten vor der
Speicherung im VPS-Postfach gefiltert: .exe, .com, .bat, .cmd, .pif.,
.reg, .ink, .js, .vbs, .vbe, .scr, .msi, .dll, .ocx. Der Nutzer wird in diesen
Fällen benachrichtigt, dass ein Mailanhang ausgefiltert wurde.
Benutzung der Virtuellen Poststelle
Sofern Sie noch kein Postfach in der VPS besitzen, wählen Sie bitte den
entsprechenden Link zur Erstellung einer Nachricht ohne Anmeldung. Lassen Sie
sich durch die Eingabemasken führen und senden Sie Ihre Nachricht gesichert
an die Gemeindeverwaltung. Ihre private E-Mail-Adresse oder alternativ Ihre
postalische Adresse wird verwendet um Ihnen Eingangsbestätigungen und Antworten
der Gemeindeverwaltung zu senden. Die Antwort der Gemeindeverwaltung kann in
diesem Fall nur in Papierform rechtssicher erfolgen.
Wünschen Sie einen regulären, bzw. generell gesicherten elektronischen
Schriftwechsel mit der Gemeindeverwaltung, melden Sie sich bitte an der VPS an
und erstellen eine Benutzerkennung. Ihre private E-Mail-Adresse wird in diesem
Fall nur verwendet, um Ihnen Benachrichtigungen über den Eingang neuer
Nachrichten der Gemeindeverwaltung zu senden. Die Nachricht selbst wird Ihnen
gesichert in Ihr Postfach der VPS übermittelt.
Sie werden gebeten, das Zertifikat der VPS anzunehmen.
Selbstverständlich können Sie die Echtheit überprüfen: Das Zertifikat wird
übertragen durch ekp.dvvbw.de und vps.kdrs.de, Authentizität überprüft durch
GeoTrust bzw. Equifax Secure Certificate Authority.
Merken Sie sich bitte Ihr Kennwort, sofern Sie keine Signaturkarte verwenden.
Sie benötigen dieses Kennwort zum Abruf von Antworten und zum Versenden weiterer
Nachrichten an die Gemeindeverwaltung.
Sofern Sie bereits angemeldet sind, verwenden Sie
folgenden Link zum Erstellen einer neuen Nachricht:
Link zum Aufruf des VPS Postfachs bzw. zur Anmeldemaske
Dieser Aufruf führt Sie direkt zu Ihrem Postfach in der VPS. Sie müssen sich
bereits früher einmal an der VPS angemeldet haben. Sie können alle bestehenden
Nachrichten von Ihnen und an Sie aufrufen. Für den Versand einer neuen Nachricht
wählen Sie bitte im Postfach links "Neue Nachricht".
Kennwort vergessen? - wählen Sie den „Link Passwort vergessen?“ auf der
Anmeldeseite. Ihnen wird dann die Sicherheitsfrage gestellt, welche Sie bei
Einrichtung ihres Benutzerkontos hinterlegt haben. Mit der richtigen Antwort
bekommen Sie ein neues Passwort übermittelt. Allgemeine Informationen zur digitalen
Signatur
Die digitale Signatur ist die elektronische Form einer Unterschrift. Es gibt
verschiedene Ausprägungen der digitalen Signatur - je nachdem, was mit der
Signatur erreicht werden soll bzw. was gefordert ist. Nähere Informationen
zur digitalen Signatur erhalten Sie unter (geeigneter Link: vielleicht Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
https://www.bsi.bund.de/cln_164/ContentBSI/Themen/elektrSignatur/esiggrundlagen.html)
Verschiedene Anbieter haben digitale Signaturen im Portfolio. Eine Übersicht
über akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie unter
www.bundesnetzagentur.de.
Nutzer, die bereits im Besitz einer Signaturkarte und weiterer Komponenten
(z.B. Kartenleser) sind, können diese für die Registrierung bei der VPS
verwenden. Hierfür müssen jedoch bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt
sein, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
Die Nutzung einer Signaturkarte für die Registrierung sowie für die
nachfolgenden Anmeldungen (Login’s) in der VPS setzt derzeit voraus, dass
folgende Softwarekomponenten auf Ihrem Rechner installiert sind:
- die Basiskomponenten 2.1 von OpenLimit SignCubes in der Version 2.1.6.3
(siehe http://www.openlimit.com)
- die Java-Laufzeitumgebung (JRE) von SUN in der Version 1.5.X oder 1.6.X.
Bitte beachten Sie: Jede Softwareinstallation ist ein Eingriff in das
Betriebssystem. Die Gemeindeverwaltung Lenningen übernimmt für die genannten
Programme sowie für deren Funktion und Gebrauchsfähigkeit keine Haftung oder
Gewähr. Alle Urheberrechte liegen beim Programmautor. Bitte beachten Sie die
allgemeinen und rechtlichen Hinweise, die die Programmautoren in den Programmen
oder Dokumentationen beigelegt haben.
Verschlüsselung Ihrer Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit senden Sie Ihre Mitteilungen
verschlüsselt an die Gemeindeverwaltung Lenningen. Bei Verwendung der Virtuellen
Poststelle werden Ihre Dokumente automatisch verschlüsselt an die
Gemeindeverwaltung Lenningen übertragen.
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