http://www.lenningen.de
 
Aktuelles    Aus dem Rathaus    Unsere Gemeinde    Leben in Lenningen   
Wirtschaft&Verkehr    Forum    Gästebuch    Kontakt   
Druckversion

Bürgerdienste
Was erledige ich wo?
Lebenslagen
Dienstleistungen
Stichwortverzeichnis
Sonstige Behörden
Formularservice
Mitteilungsblatt
Mitarbeiter
Wir sind für Sie da
Ortsrecht

Ortsteile
Aus dem Rathaus   >   Bürgerdienste   >   Formular Download Vorlagen
 
Melderegisterauskünfte über das „Meldeportal“

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Abs. 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilen kann. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 1.1.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32a Abs 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohnern) explizit ein Widerspruchsrecht ein, sodass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll, können Sie Widerspruch einlegen. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre, aus. Den Widerspruch können Sie entweder persönlich beim Bürgerservice oder schriftlich einlegen oder sie benutzen ganz einfach das nachstehende Formular.

Antrag auf Auskunftssperre



     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 01.03.2010