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KFZ-Zulassung

Alles was mit der An- Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt Esslingen. Auch Führerscheine gibt es beim Landratsamt. Diese können allerdings bei den Bürgermeisterämtern beantragt werden.

Wer ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, kann dies nach eigener Wahl in folgenden vier Dienststellen tun:

Zulassungstelle

Adresse

Telefon

Telefax

Landratsamt Esslingen

Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a. N.

0711/3902-2785
0711/3902-2787

0711/3902-1037

Außenstelle Nürtingen

Europastraße 40, 72622 Nürtingen

0711/39021720

0711/3902 1070

Außenstelle Filderstadt

Gottlieb-Daimler-Straße 2, 70794 Filderstadt

0711/3902 1730

0711/3902 1075

Außenstelle Kirchheim

Osianderstraße 6, 73230 Kirchheim u.T.

0711/3902-1748

0711/3902-1074

Unabhängig vom Wohnsitz sind Abmeldungen von Fahrzeugen und Anträge auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeit-Kennzeichens in jeder KFZ-Zulassungsstelle in Deutschland möglich.

Die Kfz-Zulassungsstellen im Esslinger Landratsamt, Filderstadt, Kirchheim und Nürtingen haben folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch

7.30 - 15.00 Uhr (durchgehend geöffnet)

Donnerstag

7.30 - 18.00 Uhr (durchgehend geöffnet)

Freitag

7.30 - 12.00 Uhr

Allgemeine Hinweise

§                               Wer ein Fahrzeug verkauft, hat unverzüglich der Zulassungsstelle die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Wurden der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder dem Erwerber übergeben, muss der Anzeige eine entsprechende Empfangsbescheinigung des Erwerbers beigefügt werden (z. B. Kopie des Kaufvertrages).

§                               Bei Änderung der Anschrift oder des Namens sind die Fahrzeugpapiere der Zulassungsstelle zur Berichtigung vorzulegen.

§                               Werden technische Änderungen (z. B. Einbau einer Anhängerkupplung) vorgenommen, muss das Fahrzeug ebenfalls bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Anschließend muss der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle berichtigt werden.







     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 29.04.2008