Unechte Teilortswahl
Eigentlich dürften im Lenninger Gemeinderat nur 18 Gemeinderäte sitzen. Da
nach § 25 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg die Zahl der Gemeinderäte in
Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern 18
beträgt.
Aber warum sind es in Lenningen 19
Gemeinderäte?
Antwort:
In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können durch die Hauptsatzung
aus jeweils einem oder mehreren benachbarten Ortsteilen bestehende Wohnbezirke
mit der Bestimmung gebildet werden, dass die Sitze im Gemeinderat nach einem
bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu
besetzen sind (unechte Teilortswahl). Die Bewerber müssen im Wohnbezirk
wohnen. Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl
der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu
berücksichtigen.
Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die Wohnbezirke verteilt:
Oberlenningen
5
Sitze Unterlenningen
4
Sitze Brucken 2
Sitze Hochwang
2
Sitze Schopfloch
2
Sitze Gutenberg
2
Sitze Schlattstall
1 Sitz
Die unechte Teilortswahl wurde im Zuge der Gemeindereform zum 01. Januar 1975
eingeführt. Die Bezeichnung „unecht“ rührt daher, dass die
Gemeinderatsmitglieder für jeden Teilort nicht nur von den Wählern dieses
Teilorts, sondern von allen Wählern der Gesamtgemeinde gewählt werden. Bei einer
echten Teilortswahl würde jeder Teilort nur seine eigenen Vertreter
wählen.
|