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Unechte Teilortswahl

Eigentlich dürften im Lenninger Gemeinderat nur 18 Gemeinderäte sitzen. Da nach § 25 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg die Zahl der Gemeinderäte in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern 18 beträgt.

Aber warum sind es in Lenningen 19 Gemeinderäte?

Antwort:

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können durch die Hauptsatzung aus jeweils einem oder mehreren benachbarten Ortsteilen bestehende Wohnbezirke mit der Bestimmung gebildet werden, dass die Sitze im Gemeinderat nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu besetzen sind (unechte Teilortswahl). Die Bewerber müssen im Wohnbezirk wohnen. Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen.

Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die Wohnbezirke verteilt:

Oberlenningen               5 Sitze
Unterlenningen              4 Sitze
Brucken                           2 Sitze
Hochwang                       2 Sitze
Schopfloch                      2 Sitze
Gutenberg                       2 Sitze
Schlattstall                      1 Sitz

Die unechte Teilortswahl wurde im Zuge der Gemeindereform zum 01. Januar 1975 eingeführt. Die Bezeichnung „unecht“ rührt daher, dass die Gemeinderatsmitglieder für jeden Teilort nicht nur von den Wählern dieses Teilorts, sondern von allen Wählern der Gesamtgemeinde gewählt werden. Bei einer echten Teilortswahl würde jeder Teilort nur seine eigenen Vertreter wählen.




     
  Copyright2011 Gemeinde Lenningen | Letzte Änderung: 04.02.2011