Dienstleistungen
Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Wirtschaft
- Technik
- Ernährung, Soziales und Gesundheit
Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.
Zuständigkeit
das gewählte berufliche Gymnasium
Voraussetzungen
Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Vom Gymnasium oder Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom mittleren Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)
- Für Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten vergleichbare Voraussetzungen.
Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.
Ablauf
Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.
Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Kosten
keine
Frist
Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
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- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
0Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.08.2020 freigegeben.