Dienstleistungen
Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen - Bescheinigung beantragen
Die Person, der die Betäubungsmittel verschrieben wurden, darf sie in angemessener Menge mitführen.
Wohnen Sie in Deutschland und wurde Ihnen im Ausland ein Betäubungsmittel verschrieben, dürfen Sie nur die für die Dauer der Heimreise benötigte Menge nach Deutschland einführen.
Zuständigkeit
- für die Verschreibung und die Bescheinigung: Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt
- für die Beglaubigung der Bescheinigung: Ihr örtlich zuständiges Gesundheitsamt
Voraussetzungen
- Eine Ärztin oder ein Arzt hat Ihnen die Betäubungsmittel verschrieben und
- Sie haben eine beglaubigte Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes auf Ihrer Reise dabei.
Unterlagen
für die Beglaubigung: die ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung
Ablauf
Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens
Reisen Sie in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Von ihr oder ihm erhalten Sie eine Bescheinigung.
Diese Bescheinigung müssen Sie von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen und auf Ihrer Reise mitführen. Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig.
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel brauchen Sie eine eigene Bescheinigung.
Reisen in Nicht-Schengen-Staaten
Bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Es können besondere Genehmigungen erforderlich sein.
Kosten
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob für die Bescheinigung Kosten entstehen.
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt.
Formulare
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.12.2019 freigegeben.