Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden mittlerweile zugestellt! Sollten Sie bisher keine erhalten haben, dann melden Sie sich bitte umgehend im Bürgerservice der Gemeinde Lenningen, Marktplatz 1, 73252 Lenningen (Telefon 07026 609-10).
Wir bitten Sie dringend darum, die Wahlbenachrichtigungen sorgfältig aufzubewahren und am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen.
Wahlschein online beantragen
Sollten Sie am Wahltag an einer persönlichen Stimmabgabe verhindert sein, dann können Sie Briefwahl beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Wahlscheinanträge für die Briefwahl können persönlich, schriftlich, oder elektronisch (z.B. per E-Mail) bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Die Beantragung von Wahlscheinen ist unter folgendem Link möglich:
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie mit einem Smartphone den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen und so direkt den vorausgefüllten Antrag öffnen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise eine abweichende Versandadresse.
Der Link für den Wahlscheinantrag und die Antragsstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12:00 Uhr aktiv.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lenningen, Marktplatz 1, 73252 Lenningen (Telefon: 07026 609 10).
Briefwahl
In dieser Woche wurde mit dem Versand der beantragten Briefwahlunterlagen begonnen. Sollten Sie durch Brief wählen, dann achten Sie darauf, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein muss. Den Wählern, die Ihre Briefwahlunterlagen über die Deutsche Post AG an die Gemeinde senden, wird empfohlen, die Wahlbriefe möglichst frühzeitig zur Post zu bringen, spätestens jedoch am Mittwoch vor der Wahl (19.02.2025). Gerne können Sie die Wahlbriefe in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder ihn während der Öffnungszeiten im Bürgerservice persönlich abgeben.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 0761/36122.