Änderung der Landesbauordnung
Information über Änderungen der Landesbauordnung
Bauanträge ab sofort direkt beim Landratsamt einreichen
Auf Grund einer Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg sind ab sofort die zur Durchführung eines Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Anträge und Unterlagen sowie Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde. Die für Lenningen zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Esslingen.
Bauherren und Architekten werden daher gebeten ab sofort die Antragsunterlagen digital über einen Zugang im Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.de zu versenden und/oder in Papierform direkt an das Landratsamt Esslingen - Amt für Bauen und Naturschutz - 73726 Esslingen am Neckar zu schicken.
Die Gemeindeverwaltung wird daher keine Bauanträge und Bauvorlagen mehr entgegennehmen. Künftig wird die Gemeinde von der Baurechtsbehörde, insbesondere zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen, am Verfahren beteiligt werden.
Antragstellung nur noch bis 31.12.2024 in Papierform möglich
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2025 Bauanträge und Bauvorlagen nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Das Landratsamt richtet hierzu derzeit ein neues digitales Bauantragssystem ein, welches zukünftig das bisherige System beim Serviceportal Baden-Württemberg ablösen wird. Bis 31.12.2024 ist die Antragstellung in Papierform noch möglich.
Eine weitere Änderung hat sich nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg auch hinsichtlich der Angrenzerbeteiligung ergeben. Es werden demnach ab sofort nur noch diejenigen Angrenzer an einem Bauantragsverfahren beteiligt, die durch das beantragte Bauvorhaben in ihren nachbarschützenden öffentlichen Rechten verletzt sein könnten.
Ziel dieser Änderungen ist die Straffung und Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren.
Für Fragen zum Baurecht und in Vorbereitung eines Bauantrages steht Ihnen das Lenninger Bauverwaltungsamt weiterhin gern zur Verfügung.


