Aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michael Schlecht gab zu Beginn der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag bekannt, dass vom Landratsamt Esslingen der Abschluss der überörtlichen allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2018-2020 mit Eröffnungsbilanz bestätigt wurde.
Bebauungsplanverfahren „Lüxen“ geht weiter
Der im § 13b BauGB-Verfahren aufgestellte Bebauungsplan „Lüxen“ mit Satzungsbeschluss vom 26.07.2022 und Inkrafttreten mit öffentlicher Bekanntmachung vom 29.07.2022 muss aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ins Regelverfahren überführt werden. Mit diesem Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass § 13b BauGB mit europäischem Recht unvereinbar und infolgedessen nicht mehr anwendbar ist. Für Bebauungspläne, die zum Zeitpunkt des Urteils bereits in Kraft getreten waren (wie der Bebauungsplan „Lüxen“) bedeutete dies, dass diese Bebauungspläne nur dann an keinem beachtlichen Fehler leiden, wenn sie innerhalb einer Jahresfrist nicht gerügt werden. Der Bebauungsplan „Lüxen“ wurde jedoch vom BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. am 26.07.2023, also gerade noch innerhalb der Jahresfrist, gerügt. Damit muss das Verfahren als zweistufiges Regelverfahren nochmals durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hatte dafür bereits am 17.10.2023 den erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Bebauungsplanaufstellung im Regelverfahren erfordert die Durchführung einer Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Der vom NABU Landesverband Baden-Württemberg e.V. eingelegte Widerspruch gegen die Genehmigung des Landratsamt zur Umwandlung des Streuobstbestandes wurde am 11.02.2025 vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen, sodass das Bebauungsplanverfahren nun vorangehen kann.
Zeichnerischer Teil und Textteil des Bebauungsplans einschließlich der örtlichen Bauvorschriften haben sich gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Bebauungsplan inhaltlich nicht geändert. Die Begründung wurde für das Regelverfahren entsprechend erweitert. Der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde vom Fachbüro GÖG erstellt und ist in die überarbeitete Begründung eingeflossen. Der Gemeinderat stimmte dem von Stadtplanerin Ute Michaelsen (mharchitekten) vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am süd-östlichen Ortsrand von Brucken geschaffen. Zielsetzung der Planung ist es den örtlichen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes stellt die Fortsetzung der westlich und nördlich angrenzenden Wohngebiete dar. Es werden 41 Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser mit 2 Vollgeschossen entstehen. An einer städtebaulichen markanten Stelle ist ein Bauplatz für ein kleines Mehrfamilienhaus ausgewiesen. Als Dachform wird für die Häuser ein flachgeneigtes Satteldach festgesetzt. Dadurch soll auch die Verschattung tieferliegender Häuser minimiert werden. Die Anbindung des Plangebiets an das innerörtliche Straßennetz erfolgt über den Rinnenweg, die Bühlstraße und Merzenäcker. Die plangebietsinterne Erschließung wird über verkehrsberuhigte Wohnwege gewährleistet. Fußwege ergänzen das Wegenetz und die Anbindung an die bestehenden Wohngebiete und die Ortsmitte. In diesem Zusammenhang wurde aus der Mitte des Gemeinderats betont, dass die Verkehrs- und Parksituation im weiteren Verfahren nochmals beleuchtet werden müsse.
Die Ableitung des Hangwassers erfolgt über Flutmulden. Das Oberflächenwasser im Plangebiet wird zum größten Teil über Rigolen bzw. restlich über Zisternen und eine sich anschließende gedrosselte Einleitung in den verdolten Krötenbach abgeleitet. In der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Niederschlagswasserbeseitigung und Erschließung des Baugebiet „Lüxen“ wurde auch deswegen festgelegt, dass die Erschließung des Baugebiets erst erfolgen darf, wenn die Aufdimensionierung der Krötenbachverdolung durchgeführt wurde.
Planungsleistungen für Rathaussanierung vergeben
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Oberlenningen“ soll das Rathaus saniert und nach Abbruch des Gebäudes Amtgasse 5 mit einem Anbau erweitert werden. Hierfür musste für die Tragwerksplanung sowie die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro) eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden. Tim Lorenz von der mit dem Ausschreibungsverfahren beauftragten Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH erläuterte in der Sitzung das Verfahren. Dem Gemeinderat war es im Zuge der Vergabe wichtig, dass nun zur Beratung über das weitere Vorgehen zunächst Varianten für einen Vorentwurf erarbeitet werden, die auch die Entscheidung des Gemeinderats berücksichtigen, dass die Finanzverwaltung in Unterlenningen verbleibt.
Der Gemeinderat stimmte dem Ergebnis des Verfahrens zu und beschloss folgende Fachplaner zu beauftragen:
- Los 1 Tragwerk: Kling Consult GmbH (Krumbach) zu Honorarkosten von 140.841,35 €.
- Los 2 TGA (HLS): Ingenieurbüro Bachmann PartGmbB (Korb) zu Honorarkosten von 175.727,29 €.
- Los 3 TGA (Elektro): Fritz Planung GmbH (Bad Urach) zu Honorarkosten von 195.252,54 €.
Arbeiten für Brückeninstandsetzung vergeben
In der Gemeinderatssitzung im März wurde die Instandsetzung der Brücke zur Talstraße im Ortsteil Schlattstall beschlossen. Die Arbeiten wurden daraufhin beschränkt ausgeschrieben. Der Auftrag zur Brückeninstandsetzung geht an die Fa. August Wolfsholz Ingenieurbau GmbH (Leonberg) zu Sanierungskosten von 135.751,44 €.
Jahresabschluss 2023 für Wasserversorgung festgestellt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung den Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung festgestellt. Bei Erträgen von 1.085.613,77 € und Aufwendungen von 1.059.894,05 € ergab sich ein Jahresüberschuss von 25.719,72 €. Die Bilanzsumme betrug 5.986.412,77 €. Mit dem Feststellungbeschluss verbunden war auch der Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung sowie die Entlastung der Betriebsleitung.
Den vorgelegenen Bauangelegenheiten wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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Alle öffentlichen Sitzungsvorlagen sind immer auch aktuell im Ratsinformationssystem unter www.lenningen.de/gemeinderat abrufbar. Oder schauen Sie gerne bei einer Sitzung vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag,1. Juli 2025 statt. Die Tagesordnung hierzu wird im Mitteilungsblatt am Freitag, 27. Juni 2025 veröffentlicht.