PointID - Digitale Passbilder
Digitale Passbilder im Rathaus Oberlenningen und den Ortschaftsverwaltungen Gutenberg und Schopfloch möglich – PointID
Im Rathaus Oberlenningen sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gutenberg und Schopfloch können biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe ab sofort direkt bei der Antragsstellung aufgenommen werden. Die Kosten für das Lichtbild betragen 6 Euro. Eine Aushändigung des Fotos ist nicht möglich. Die Aufnahme erfolgt mit dem PointID, dass eine schnelle, datenschutzkonforme und qualitativ hochwertige Aufnahme von Lichtbildern für Ausweisdokumente ermöglicht.
Mit dem PointID können biometrische Lichtbilder, Fingerabdrücke sowie Unterschriften in der Behörde weitgehend automatisch erfasst werden. Das Bürgerbüro überführt die Daten anschließend medienbruchfrei in den Antrag für das Ausweisdokument. Beim Erfassen Ihrer biometrischen Daten werden Sie von einem Mitarbeitenden des Bürgerbüros begleitet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Bürgerbüros 07026 609-10, gemeinde@lenningen.de.
Digitale Passbilder – Verpflichtung ab 01.05.2025
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen - aufgrund einer Gesetzesänderung - Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe nur noch digital erstellt und übermittelt werden. Die bis 31. Juli 2025 gültige Ausnahmeregelung, wonach vorübergehend auch noch ausgedruckte Lichtbilder akzeptiert werden können, wurde nicht verlängert. Biometrische Papierfotos sind daher nicht mehr zulässig. Auch selbst erstellte digitale Lichtbilder sind nicht zulässig.
Es gibt zwei Möglichkeiten ein digitales Passbild zu erhalten:
- Direkt in der Behörde:
Im Rathaus Oberlenningen sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gutenberg und Schopfloch können Passfotos direkt vor Ort aufgenommen werden.
- Bei zertifizierten Fotografen oder Dienstleistern:
Zertifizierten Fotostudios und Dienstleister erstellen das digitale Passbild und übermitteln es über ein gesichertes und elektronisches Verfahren an die Personal- und Ausweisbehörden. Sie erhalten einen QR-Code, den Sie zur Antragstellung ins Bürgerbüro mitbringen müssen.


