Der Gemeinderat tagte zuletzt am Dienstag, 21.10.2025 im Feuerwehrhaus in Unterlenningen.
Der Vorsitzende berichtete unter Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Bekanntgaben, dass die Gemeinde Lenningen eine Vereinbarung mit der Gemeinde Bissingen an der Teck zum Winterdienst für die Verbindungsstraße zwischen Ochsenwang und dem Engelhof abgeschlossen habe. Künftig werde die Gemeinde Bissingen gegen Kostenersatz den Räum- und Streupflichten der Gemeinde Lenningen in diesem Bereich nachkommen.
Bürgermeister Michael Schlecht verwies zudem auf den Antrag der Gemeinde zur Schaffung eines Schulverbunds am Schulstandort Oberlenningen, der in der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2024 beraten wurde. Die Entscheidung hierzu sei jüngst ergangen. Das Staatliche Schulamt habe der Einrichtung des Schulverbunds im Primarbereich von Grund- und Werkrealschule und Sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) zugestimmt.
Weiter blickte er auf das Partnerschaftswochenende mit Pouilly-en-Auxois vom 17. bis 19.10.2025 und den Seniorennachmittag am 19.10.2025 zurück. Er bedankte sich für das Partnerschaftstreffen bei den Freunden der Partnerschaft für die Organisation und der Schülerfirma für die Bewirtung. Für den Seniorennachmittag in der Schloßberghalle Gutenberg richtete er seinen Dank an die Ortschaftsverwaltung sowie den Ortschaftsrat Gutenberg.
Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit dem Teckbahn-Übergang 31 - Kirchstraße Kilometer 16,149 im Ortsteil Unterlenningen. Urs-David Wenzel von der Deutschen Bahn stellte dem Gremium dar, dass dieser Bahnübergang mit dem Drehkreuz ausschließlich als Fußübergang diene und nicht mehr regelwerkskonform sei. Die erforderliche Erhöhung der Sicherheit an der Bahnstrecke könne nur durch eine Modernisierung des Bahnübergangs mit Umlaufsperre nach aktuellem Regelwerk erfolgen. Mit einem solchen Umbau sei jedoch auch eine nicht unerhebliche Flächeninanspruchnahme im Straßenkreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Kirchstraße verbunden. Daraus resultierend würde sich dann zwar ein regelkonformer Fußgänger-Bahnübergang ergeben. Durch die Reduzierung der Straßenverkehrsfläche wäre jedoch eine erhöhte Verkehrsgefährdung im Kreuzungsbereich zu erwarten. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte brachten in der Diskussion ihr Bedauern zum Ausdruck, da sie die Bedeutung des Bahnübergangs für die Bürgerschaft sehen. Auch wenn der Fußgänger-Bahnübergang in der Kirchstraße genutzt wird, konnte der Gemeinderat der zur Aufrechterhaltung notwendigen Einschränkung der Straßenbreite im Kreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Kirchstraße aus Sicherheitsgründen nicht zustimmen. In diesem Zusammenhang wurde die Bahn aufgefordert, die Umsetzung eines technisch gesicherten Bahnübergangs an dieser Stelle zu prüfen.
Im folgenden Tagesordnungspunkt stellte Revierförster Alexander Klein den Nutzungs- und Bewirtschaftungsplan 2026 für den Gemeindewald Lenningen vor. Das Planwerk enthält vor allem die beabsichtigte Waldnutzung mit den Einschlags- und Hiebmengen und den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Die geplante Einschlagsmenge beläuft sich auf 2.720 Festmeter und liegt damit etwas über dem Planwert des Vorjahres. Die geplanten Erlöse aus dem Holzverkauf (179.300 Euro), der Vergütung für Allgemeinwohlverpflichtung (18.800 Euro) und diversen Förderungen (51.000 Euro, insbesondere „Klimaangepasstes Waldmanagement“) werden auf insgesamt 249.100 Euro beziffert. Die Ausgaben für Holzernte, Kulturpflege, Waldschutz, Bestandspflege, Verkehrssicherung und die Erschließung von Waldwegen sowie Verwaltungskosten, Steuern und Beiträge sind mit 188.500 Euro veranschlagt. Damit ergibt sich planerisch im Jahr 2026 ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 60.600 Euro. Mit seinem Vortrag verband Alexander Klein einen Rückblick auf das aktuelle Bewirtschaftungsjahr. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Betriebsplans 2026 für den Gemeindewald Lenningen einstimmig zu. Dieser wird in der vorgelegten Form in den Haushaltsentwurf 2026 aufgenommen. Die Präsentation der Sitzung finden Interessierte in vollem Umfang im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter www.lenningen.de/gemeinderat.
Als Nächstes stellte Rainer Metzger vom Ingenieurbüro Melber & Metzger, Nürtingen, im Rat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Südlich der Ulmer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Gutenberg vor. Ziel der Planung ist die Ermöglichung der baulichen Erweiterung des Autohauses Diez mit einer Werkstatthalle und einem Wohnhaus. Vorausgegangen war der Aufstellungsbeschluss vom 25.02.2025. In öffentlicher Sitzung am 20.05.2025 wurde der Vorentwurf beschlossen. In der Zeit vom 26.05.2025 bis 27.06.2025 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Er stellte den Rat die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung vor. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der weiteren Ausarbeitung wurden verschiedene Anpassungen erforderlich. In der Beratung bedauerten die Rätinnen und Räte die enorme Bürokratie, die hinter einem solchen Vorhaben steckt. Der Gemeinderat stimmte dem nun vorgelegenen Entwurf anschließend einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Auf die nachstehende Veröffentlichung wird verwiesen.
Es folgte die Vorberatung für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Lenningen am 27.11.2025. Unter anderem wird in der Sitzung die 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans beraten. Für die städtebauliche Entwicklung des Gewerbe- und Industrieareals „Scheufelen“ im Ortsteil Oberlenningen muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zudem weist der bestehende Flächennutzungsplan im Bereich des Betriebsareals bislang weitgehend gewerbliche Bauflächen und Flächen für Versorgungsanlagen aus. Zur Umsetzung der beabsichtigten Nutzungsgliederung in Wohnnutzung, gemischte Nutzung und gewerbliche Nutzung muss daher auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Nachdem der Bedarf für Wohnnutzung rechnerisch nicht nachweisbar ist, wurden die bisher im Flächennutzungsplan enthaltenen Flächenpotentiale überprüft. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Potentialflächen Weinbergstraße in Brucken (0,2 Hektar), Engelhofstraße in Unterlenningen (0,6 Hektar) und Klingelgraben/Tobel in Oberlenningen (1,6 Hektar) herausgenommen werden. Der Gemeinderat nahm den Vorentwurf zur Kenntnis, ermächtigte die Verwaltung diesen der Verbandsversammlung vorzulegen und beauftragte die Vertreter des Gemeinderats in der Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 8. Teiländerung zu fassen. Zwei weitere Vorberatungen erfolgten vor dem Hintergrund der durchgeführten Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA). Zum einen ist eine Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich. Weiter muss eine formale Übertragung der Kassengeschäfte des Verbands auf die Gemeindekasse Lenningen erfolgen. Auch für diese beiden Punkte beauftragte der Gemeinderat seine Vertreterinnen und Vertreter, in der Verbandsversammlung entsprechend zuzustimmen. Ferner nahm der Gemeinderat den Prüfbericht der GPA zur Kenntnis.
Gemeindekämmerer Rudolf Mayer und seine Stellvertreterin, Ann-Kathrin Tausch, stellten die Änderungen der Entgeltordnungen für die Sporthalle, die Sulzburghalle Unterlenningen, die Turn- und Festhalle Oberlenningen, die Gemeindehalle Schopfloch sowie für die Schlossberghalle Gutenberg vor. Zuvor wurden die privatrechtlichen Benutzungsentgelte zuletzt zum 01.01.2012 angepasst. Seit der letzten Berechnung sind sämtliche mit einer Hallenbelegung verbundene Kosten, darunter Personalausgaben und vor allem Betriebskosten, in erheblichem Maße angestiegen. Hinzu kommt, dass sich die Finanzlage der Gemeinde in Zukunft allgemein deutlich verschärfen wird. Der Gemeinderat beschloss die Neufassungen der Entgeltordnungen mit der Anhebung der Entgelte für Veranstaltungen ab dem 01.01.2026 einstimmig. Auf die nachstehenden Veröffentlichungen wird verwiesen.
Aus denselben Gründen wurden die öffentlich-rechtlichen Gebühren für die Vereinsräume und -häuser neu kalkuliert. Betroffen sind die Vereinshäuser Hochwang, Brucken, Schlattstall, das Feuerwehrgerätehaus Unterlenningen und das Bürgerhaus im Bahnhof Unterlenningen. Auch diese Gebühren wurden zuletzt zum 01.01.2012 angepasst und werden nun mit Wirkung zum 01.01.2026 erhöht. Der Gemeinderat beschloss die Entgeltordnung mit den Erhöhungen einstimmig. Auf die nachstehende Veröffentlichung wird verwiesen.
Anschließend stellte Gemeindekämmerer Rudolf Mayer den Beteiligungsbericht 2023 vor, der dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorlag. Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Auf die nachstehende Veröffentlichung wird verwiesen.
Es folgte die Anpassung von Mieten und Pachten für gemeindeeigene Liegenschaften an die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Gemeinde vermietet derzeit 20 Liegenschaften. Deren Mieten wurden seit längerer Zeit nicht mehr angepasst und entsprechen überwiegend nicht der aktuellen Marktsituation. Um eine angemessene und rechtssichere Mietgestaltung sicherzustellen sowie die wirtschaftliche Bewirtschaftung des gemeindlichen Wohnraums zu gewährleisten, stimmte der Gemeinderat einstimmig für die vorgeschlagenen Mieterhöhungen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil Oberlenningen hatte der Gemeinderat außerdem Zuschlags- und Eignungskriterien für das Vergabeverfahren zu beschließen. Es ist europaweit auszuschreiben, nachdem die Schwellenwerte der Vergabeverordnung überschritten werden. Aus dem europäischen Vergaberecht ergibt sich die Pflicht vor einer Ausschreibung Zuschlags- und Eignungskriterien für die Vergabeentscheidung festzulegen. Als Eignungskriterien wurden die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit Bieters bestimmt. Nach erfolgter Eignungsüberprüfung soll der Zuschlag dann an das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des niedrigsten Preises erfolgen. Der Gemeinderat stimmte diesen Kriterien zu und beauftragte die Verwaltung ferner zu prüfen, ob im Rahmen der Eignungs- und Zuschlagskriterien auch der Einsatz von Subunternehmern unterbunden werden könnte.
Zuletzt befasste sich der Gemeinderat mit Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtungen der Kindertages- und Schulkindbetreuung. Bislang bestanden keine formal festgelegten Kriterien. Bei der Platzvergabe waren daher insbesondere das Datum des Antragseingangs und die Betreuung eines Geschwisterkinds in derselben Einrichtung maßgebend. Vor allem wenn der Bedarf das Angebot übersteigt, kommt es naturgemäß zu, teilweise massiven, Beschwerden. Zur Schaffung transparenter Entscheidungsgründe, wurde die Vergabe von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie den Plätzen in der Schulkindbetreuung künftig entsprechend vom Gemeinderat festgelegter Aufnahmekriterien vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Kriterien und deren Bepunktung orientieren sich auch an den Kriterien umliegender Kommunen. In diesem Zusammenhang war ferner auch die Kindergartenordnung anzupassen. Der Gemeinderat beschloss die Kriterien und die erforderliche Änderung der Kindergartenordnung einstimmig. Auf die nachstehende Veröffentlichung wird verwiesen.
Sie interessieren sich für die Ratsarbeit? Alle öffentlichen Sitzungsvorlagen sind immer auch aktuell im Ratsinformationssystem unter www.lenningen.de/gemeinderat abrufbar. Oder schauen Sie gerne bei einer Sitzung vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 25. November 2025 statt. Die Tagesordnung hierzu wird im Mitteilungsblatt am Freitag, 21. November 2025 veröffentlicht.
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