Information zur Landtagswahl am 8. März 2026
Information zur Landtagswahl am 8. März 2026 - Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl an die Wahlberechtigten zugestellt.
Sollten Sie bis zum 12. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lenningen, Marktplatz 1, 73252 Lenningen (Telefon: 07026 609 10).
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahltag zur Wahl ins Wahllokal mit.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Ein Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein und kann somit Briefwahl wählen. Briefwahlunterlagen kann man mit der Ihnen zugegangenen Wahlbenachrichtigung beantragen.
Wahlscheinanträge für die Briefwahl können neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Telefonische Anträge oder per SMS sind nicht zulässig.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08116079erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Der Link für den Wahlscheinantrag und die Antragsstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 05. März 2026, 12:00 Uhr aktiv.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@lenningen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lenningen, Marktplatz 1, 73252 Lenningen (Telefon: Telefonnummer: 07026 609 10).


