Schulkindbetreuung: Hinweise zur Umsetzung
Schulkindbetreuung: Hinweise zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen
Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 einer Grundschule oder die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) in Lenningen eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Ferien. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.
Betreuungszeiten in Lenningen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2026 folgende Betreuungszeiten für die einzelnen Schulstandorte festgelegt:
Grundschule Oberlenningen
Kernzeit
Mo - Fr - 07:00 bis 08:30 Uhr und 12:00 bis 13:00 Uhr
Kernzeit Plus
Mo - Fr - 07:00 bis 08:30 Uhr und 12:00 bis 14:30 Uhr mit Mittagessen
Ganztag (Hort)
Mo - Fr - 07:00 bis 08:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen
Ferienbetreuung
Mo - Fr - 07:00 bis 16:00 Uhr
Gebuchtes Betreuungsmodell während der Schulzeit gilt ebenfalls in den Ferien (im Beitrag inkludiert). Zubuchung einzelner Tage ist möglich, um Betreuung für die gesamte Woche zu erhalten. Schließzeiten in den Weihnachtsferien sowie in zwei Wochen der Sommerferien.
Lindenschule Unterlenningen
Kernzeit
Mo - Fr - 07:00 bis 08:30 Uhr und 12:00 bis 13:00 Uhr
Ganztag
Mo/Di/Do - 07:00 bis 08:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen
Mittagessensbetreuung
Di - 12:00 bis 14:00 Uhr
Ferienbetreuung
Mo - Fr - 07:00 bis 13:00 Uhr
Sofern die Anmeldezahlen es zulassen, erfolgt die Betreuung gemeinsam mit der Schulkindbetreuung in Oberlenningen
Grundschule Schopfloch
Kernzeit
Mo - Do - 07:00 bis 08:30 Uhr und 12:00 bis 14:00 Uhr
Damit wird ein Angebot, das den Vorgaben des Rechtsanspruchs genügt (8 Stunden/Tag, 5 Tage/Woche, Schließzeiten maximal vier Wochen/Jahr) ausschließlich an der Grundschule Oberlenningen angeboten.
Alle Angebote setzen eine Mindestzahl von sechs angemeldeten Kindern voraus, die die Betreuung regelmäßig besuchen.
Anmeldungen für Erstklässler bis 15. März 2026 vornehmen
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, müssen bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie im nächsten Schuljahr ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen.
Zur Erleichterung des Anmelde- und Vergabeverfahrens der Betreuungsplätze in Lenningen gibt es das Onlinevergabeportal Little Bird. Die Anmeldung kann innerhalb weniger Minuten für den gewünschten Betreuungsplatz ganz bequem von zuhause aus erfolgen. Sofern noch nicht erfolgt, kann die Vormerkung zur Erstanmeldung für das neue Schuljahr 2026/2027 noch bis spätestens 15. März 2026 unter www.lenningen.de/schulkindbetreuung vorgenommen werden. Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist. Die derzeit geltenden Elternbeiträge sind ebenfalls auf der genannten Seite einsehbar. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat nach dem Vorliegen der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zu den Elternbeiträgen noch über die konkrete Höhe ab dem kommenden Schuljahr zu befinden hat.
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Die Gemeinde wird sich rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres an die Eltern und Personensorgeberechtigten wenden.
Auch Eltern von Kindern in den Klassenstufen 2 bis 4 sind gefordert, Nachweise einreichen!
Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind. Kinder, für die der Rechtsanspruch bereits gilt, werden bevorzugt berücksichtigt. Für alle weiteren Klassenstufen finden die vom Gemeinderat beschlossenen Aufnahmekriterien Anwendung. Mit diesen Kriterien und dem dahinterstehenden Punktsystem wird eine transparente Platzvergabe sichergestellt. Es werden daher alle Eltern, auch die, deren Kinder bereits in der Schulkindbetreuung betreut werden, gebeten, der Gemeinde bis zum 15. März 2026 aktuelle Nachweise (insbesondere Arbeitgeberbescheinigungen und Tatbestände, für die Punkte geltend gemacht werden sollen) vorzulegen. Für die Arbeitgeberbescheinigung gilt ein aktualisierter Vordruck, der auf der Website unter www.lenningen.de/schulkindbetreuung zum Herunterladen bereit steht. Unterlagen sind postalisch oder per E-Mail an Tanja Wiesinger t.wiesinger(@)lenningen.de von der Fachstelle Bildung und Betreuung zu richten. Wir bitten um Verständnis, dass verfristet eingehende Unterlagen bei der Platzvergabe nicht gewertet werden können. Im Detail wird auf die Aufnahmekriterien verwiesen, die ebenfalls unter dem genannten Link einsehbar sind.
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