Hundesteuer – Bitte denken Sie an die Anmeldung Ihres Hundes
Kontrollen in Lenningen
Ab 6. Juli 2026 führt der Gemeindevollzugsdienst verstärkt Kontrollen zur Überprüfung der Hundesteueranmeldungen im öffentlichen Raum der Gemeinde Lenningen durch. Im Rahmen der Kontrollen wird insbesondere überprüft,
- ob alle gehaltenen Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind,
- ob neu hinzugekommene Hunde gemeldet wurden und
- ob die Hundesteuermarke mitgeführt wird.
Derzeit sind rund 490 Hunde bei der Gemeinde Lenningen zur Hundesteuer angemeldet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl höher liegt. Ziel der Kontrollen ist, für mehr Fairness gegenüber denjenigen Hundehalterinnen und Hundehaltern zu sorgen, die ihrer Anmelde- und Steuerpflicht ordnungsgemäß nachkommen.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Lenningen derzeit:
- 132,00 Euro jährlich für den ersten Hund
- 264,00 Euro jährlich für den zweiten und jeden weiteren Hund
Für Kampfhunde gelten abweichende Steuersätze:
- 920,00 Euro jährlich für den ersten Kampfhund
- 1.840,00 Euro jährlich für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund
Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob der Hund regelmäßig im öffentlichen Raum geführt wird oder ausschließlich auf Privatgrundstücken gehalten wird.
Hund anmelden – einfach und unkompliziert
Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung beziehungsweise nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde anzumelden. Sollten Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden Sie aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Eine rückwirkende Anmeldung ist möglich.
Das Formular zur Hundesteueranmeldung steht auf der Internetseite der Gemeinde Lenningen www.lenningen.de unter „Rathaus & Service > Bürgerdienste > Formulare & Merkblätter > H (Hundesteueranmeldung)“ zur Verfügung. Über den QR-Code gelangen Sie direkt zur Seite mit den Formularen und Merkblättern:
Alternativ kann das Formular bei der Finanzverwaltung in Unterlenningen bei Frau Widmann, Telefon 07026/609-26, angefordert werden. Für Fragen rund um die Hundesteuer steht Ihnen Frau Widmann ebenfalls gerne zur Verfügung.
Hinweis
Die Nichtanmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus kann die Hundesteuer rückwirkend festgesetzt und nacherhoben werden.



