Waschbären im Wohngebiet
Der Waschbär ist auf dem Vormarsch und hat längst in Wohngebieten und in der Stadt einen Lebensraum gefunden. Schlafplätze auf Bühnen oder in Gartenhäusern sind keine Seltenheit mehr. Die meist nachtaktiven Tiere können auch in Hausgärten oder auf Terrassen bei der Nahrungssuche angetroffen werden.
Damit sich Waschbären gar nicht erst auf Ihrem Grundstück oder im Gebäude ansiedeln, können Sie mit einfachen Maßnahmen vorbeugen.
Keine Nahrungsquellen anbieten
Um zu vermeiden, dass sich ein Waschbär im Haus oder auf dem Grundstück ansiedelt ist vor allem das Bereitstellen von Futter im Freien zu unterlassen, da dies die Waschbären anlockt und dazu führt, dass sie die Scheu vor dem Menschen verlieren.
Beachten Sie daher insbesondere folgende Punkte:
- Bieten Sie keine Nahrungsquellen.
- Haustiere sollten nicht im freien gefüttert werden.
- Auch Igel- und Katzenfutter lockt Waschbären an.
- Entfernen Sie auch Fallobst oder reife Früchte.
- Komposthaufen abdecken und keine Speisereste darauf entsorgen.
- Mülltonnen vorsorglich sichern.
- Selbst ausgebrachtes Vogelfutter und Meisenknödel können für Waschbären eine Nahrungsquelle sein. Daher Vogelfutter abends entfernen und Futterreste auf dem Boden entfernen.
- Unter keinen Umständen Waschbären direkt füttern!
Gebäude vor dem Eindringen schützen
Um einen Zugang in Gebäude zu verhindern, sollten Sie keine Aufstiegsmöglichkeiten bieten, wie Bäume und Sträucher, Efeubewuchs oder Rankhilfen, die an oder über das Dach reichen. Äste sollten Sie daher großzügig zurückschneiden. Mögliche Aufstiege an Fallrohren von Dachrinnen können mit einem glatten Kletterschutz aus Blech oder Kunststoff versehen werden. Verschließen Sie mögliche Einstiegsöffnungen konsequent und mit soliden Baumaterialien. Lassen Sie ein stabiles Metallgitter auf dem Schornstein anbringen.
Was tun, wenn ein Waschbär bereits im Gebäude ist?
Sollte es ein Tier doch geschafft haben ins Gebäudeinnere zu gelangen, können Sie Ihn durch Lärm, z.B. ein lautes Radio und helles Licht das direkt an seinem Versteck betrieben wird wieder vertreiben. Verbreiten Sie zusätzlich unangenehme Gerüche, z.B. mit einem Wildabwehrmittel. Im Fachhandel sind solche Mittel und Geräte auf Geruchsbasis oder Ultraschall- Abwehrgeräte erhältlich.
Nachdem das Tier vertrieben wurde, müssen zwingend die Einstiegsöffnungen dauerhaft verschlossen werden. Bei allen Maßnahmen zur Vergrämung müssen die Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt werden. Begegnungen mit Waschbären verlaufen in der Regel friedlich. In die Enge getrieben, kann dieses Wildtier jedoch trotzdem unberechenbar sein, wahren Sie deshalb lieber einen Sicherheitsabstand.
Wenn alle Versuche des Vergrämens erfolglos geblieben sind, kann der Grundstückseigentümer bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises einen Antrag auf die Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk (Wohngebiet) stellen. Der Antragsteller muss über einen Sachkundenachweis Fallenjagd verfügen, einen Jagdschein besitzen oder einen Jäger, oder Stadtjäger damit beauftragen. Es ist jedoch ratsam, einen anerkannten Stadtjäger zu Rate zu ziehen. Dies sind die Fachpersonen, die für diese Anforderungen besonders geschult und geprüft sind.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen der Wildtierbeauftragte des Landratsamtes Esslingen zur Verfügung.


