Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Ortsmitte Unterlenningen
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Unterlenningen“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB im Ortsteil Unterlenningen
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2021 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Unterlenningen“ und der örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke-Nr. 6825 und 6831 der Gemarkung Unterlenningen, welche nördlich bzw. östlich der Kirchheimer Straße liegen. Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Abgrenzungsplan schwarz umrandet dargestellt.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit Dachgauben und einem Zwischenbau, einschließlich PKW-Stellplätzen, geschaffen werden.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts durchgeführt.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro mquadrat in Bad Boll beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lenningen 21.05.2021
Michael Schlecht
Bürgermeister