LEADER-Förderung
Ideen für Kleinprojekte gesucht
Die Gemeinde Lenningen ist mittlerweile Mitglied bei LEADER. Die LEADER-Region Mittlere Alb stellt im Jahr 2023 wieder 200.000 Euro für Kleinprojekte zur Verfügung - dafür braucht es Projektideen.
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Region stark und unterstützt regionale Akteure dabei, ihre Projektideen umzusetzen. Dafür werden verschiedenste Projekte durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt. Über das Förderprogramm Regionalbudget werden Kleinprojekte zur Weiterentwicklung unserer Region bis maximal 20.000 Euro Gesamtkosten (netto) mit 80 Prozent gefördert.
Projektideen ab sofort einreichen
Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt und wollen diese im Jahr 2023 umsetzen? Dann melden Sie sich jetzt beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb in Münsingen und lassen sich beraten:
- Elisabeth Markwardt, Telefonnummer: 07381 402 97-02, markwardt(@)leader-alb.de
- Hannes Bartholl, Telefonnummer: 07381 402 97-01, bartholl(@)leader-alb.de
Die beiden Regionalmanager beraten Sie gerne zur Entwicklung Ihrer Projektidee und zur Antragstellung. Voraussichtlich am 30. März 2023 wird der Beirat von LEADER darüber entscheiden, welche Projektideen Fördergelder erhalten können. Für alle Kleinprojekte im Jahr 2023 steht ein Budget von 200.000 Euro zur Verfügung.
Es können Projektideen zur Weiterentwicklung der Region abgegeben werden, die zu einem der drei Handlungsfelder Nachhaltiges Leben und Wohnen, Soziale und umweltgerechte Wirtschaft oder Beteiligung und soziale Innovation passen. Die Förderung unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Wird eine Projektidee in 2023 zur Förderung ausgewählt, muss diese noch im gleichen Jahr umgesetzt und die Fördermittel ausgezahlt werden.
Die beiden Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl von LEADER Mittlere Alb sammeln eifrig Projektideen und stehen allen Interessierten für Beratung und Betreuung zur Seite, Foto: LEADER Mittlere Alb
Was kann gefördert werden?
Insbesondere unterstützen wir: Multifunktionale Begegnungsräume, barrierefreie Orte, neubelebte Ortsmitten, Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung in den Bereichen Ressourcenschonung und Klimaschutz, technische und digitale Innovationen, Wissenstransfer, Einkaufs- und Vermarktungsmöglichkeiten, Angebote für die Gesundheitsversorgung, Freizeit- und Bildungsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Heimat-Identifikation, Professionalisierung von Kultureinrichtungen, Stärkung regionaler Netzwerke und interkommunaler Kooperationen sowie die regionale Wertschöpfung im Bereich Grundversorgung.
Gefördert werden verschiedenste Anschaffungen, bauliche Anlagen und nicht-investive Maßnahmen wie Veranstaltungen. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Maschinen, Automaten, Roboter, Arbeitshilfen, Technik, digitale oder IT- und softwaregestützte Anwendungen, Material für bauliche Maßnahmen, Entwicklungskonzepte, Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen, Lehr- und Erlebnispfade.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Weitere Informationen unter www.leader-alb.de.