Verkehrsrechtliche Anordnungen
Verkehrsrechtliche Anordnungen: Antragstellung künftig beim Landratsamt
Eine Sperrung des Gehweges, eine Verengung der Fahrbahn oder eine halbseitige Sperrung aufgrund von Bauarbeiten oder einer Veranstaltung: Für verkehrsrechtliche Anordnungen ist das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde zuständig. Das Landratsamt Esslingen hat in den Jahren 1982/1983 die Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen auf Gemeindestraßen auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Seitdem konnten verkehrsrechtliche Anordnungen als bürgerfreundliche Serviceleistung im Rathaus beantragt werden. Die hohen fachlichen Anforderungen an das Personal, das verkehrsrechtliche Anordnungen erlässt, sowie ein personeller Engpass im Ordnungsamt der Gemeinde machen eine Veränderung erforderlich. Die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Anordnungen wurde daher wieder an das Landratsamt als zuständiger Behörde abgegeben. Ab dem 15.03.2023 müssen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Handwerker und Vereine ihre Anträge an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Esslingen richten. Zuständiger Bearbeiter für die Gemeinde Lenningen ist derzeit
Alexander Merkel
Telefon: Telefonnummer: 0711 3902-44434 E-Mail: Merkel.Alexander(@)lra-es.de
Alle Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare sind auf der Website des Landratsamtes unter www.landkreis-esslingen.de und dort unter Bürgerservice - Ämter A-Z - Straßenverkehrsamt zu finden. Bitte berücksichtigen Sie künftig ausreichend Vorlauf. Für eine zeitgerechte Bearbeitung sind Anträge spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn zu stellen.