Lebenslagen: Gemeinde Lenningen

Seitenbereiche

Schlössle in Lenningen
Kirschblüte
Lenningen
Mehr als nur ein Ort

Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

 

Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen.
Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.

Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie.
Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.

 

Freigabevermerk

 

Stand: 18.06.2024

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg