Bestattungsformen und Grabarten die in Lenningen möglich sind:
Reihengrab, Erdbestattung
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Ruhezeit in der Regel nicht verlängert werden.
Es darf grundsätzlich nur eine Person dort bestattet oder beigesetzt werden. Die nachträgliche Beisetzung einer Urne kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Erstbestattung zugelassen werden.
Reihengräber erfordern meist einen hohen Pflegeaufwand.
Die Beisetzung in einem Reihengrab ist auf allen Lenninger Friedhöfen möglich.
Grabstelle 2.530 €
Bestattungsgebühr im Alter von 10 und mehr Jahren 1.160 €
Wahlgrab, Erdbestattung
In einem Wahlgrab können bis zu 2 Personen bestattet werden. Das Wahlgrab wird in doppeltiefer oder in doppelbreiter Form angeboten.
Das Nutzungsrecht bei einem Ersterwerb wird für 30 Jahre verliehen.
Wahlgräber erfordern meist einen hohen Pflegeaufwand.
Die Beisetzung in einem Erd-Wahlgrab ist auf den Friedhöfen Brucken, Unterlenningen und Oberlenningen möglich.
Grabstelle: Doppeltief: 4.201 € oder Doppelbreit 5.736 €
Bestattungsgebühr im Alter von 10 und mehr Jahren: 1.160 €
Urnenreihengrab
Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Es darf grundsätzlich nur eine Person dort beigesetzt werden.
Das Urnenreihengrab erfordert meist wenig Pflegeaufwand. Mittlerweile ist eine Grabplatte als Abdeckung ohne Pflanzausschnitt erlaubt.
Die Beisetzung in einem Urnenreihengrab ist auf allen Lenninger Friedhöfen möglich.
Grabstelle: 1.223 €
Urnenbeisetzung ohne Begleitung: 190 €
Urnenbeisetzung mit Begleitung: 380 €
Urnenwahlgrab
In einem Urnenwahlgrab können bis zu 2 Personen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht bei einem Ersterwerb wird für 30 Jahre, verliehen.
Das Urnenreihengrab erfordert meist wenig Pflegeaufwand. Mittlerweile ist eine Grabplatte als Abdeckung ohne Pflanzausschnitt erlaubt.
Die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab ist auf den Friedhöfen Brucken, Unterlenningen, Oberlenningen und mittlerweile auch Gutenberg möglich.
Grabstelle: 3.441 €
Urnenbeisetzung ohne Begleitung: 190 €
Urnenbeisetzung mit Begleitung: 380 €
Urnengemeinschaftsanlage
In Urnengemeinschaftsanlagen werden mehrere Urnen in einer größeren Grabstelle beigesetzt. Die Urnen werden in einem gärtnerisch bepflanzten und auf Dauer gepflegten Urnengemeinschaftsgrab oder auf dem Urnenbaumfeld bestattet.
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
Das Urnengemeinschaftsgrab entlastet die Angehörigen, da keine Grabpflege anfällt. An den dafür vorgesehenen Stelen aus Natursteinen oder Metall werden die Namen der Verstorbenen mit einem Schriftzug angebracht.
Die Pflegekosten werden beim Erwerb der Grabstelle entrichtet, der Pflegeaufwand wird von der Gemeinde Lenningen übernommen. Eine individuelle Gestaltung ist ausgeschlossen. Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Das Ablegen von Grabbeigaben ist innerhalb der Urnenanlage nicht gestattet.
Die Beisetzung an einer Urnengemeinschaftsanlage ist auf allen Lenninger Friedhöfen möglich.
Grabstelle: 1.003 €
Pflege Bepflanzung und Unterhaltung der Urnengemeinschaftsgrabstätte: 717 €
Pflege Baumfeld: 307 €
Schriftzug für die Urnengemeinschaftsanlage: ca. 500 €
Schriftzug Baumfeld: ca. 200 €
Urnenbeisetzung ohne Begleitung: 190 €
Urnenbeisetzung mit Begleitung: 380 €
Anonymes Grab
Das anonyme Grab ist ein Gemeinschaftsgrab und für Urnenbeisetzungen vorgesehen. Es ist ein zentraler Gedenkstein für alle Verstorbenen vorhanden, an dem jedoch keine Namen angebracht werden.
Die Bestattung erfolgt ohne Beisein der Angehörigen und die genaue Lage der Grabstelle ist nicht erkenntlich.
Die Beisetzung in einem anonymen Grab ist nur auf dem Friedhof Oberlenningen möglich.
Grabstelle: 1.003 €
Urnenbeisetzung ohne Begleitung: 190 €
Rasengräber
Die Grabform Rasengrab erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit. Das Rasengrab als solches eignet sich sowohl für die Beisetzung von Urnen als auch für die Erdbestattung. Nach der Beisetzung wird das Grab mit Rasen eingesät, meist ist in diesem Grabfeld eine bereits gewachsene Rasenfläche vorhanden. Jeder Verstorbene erhält einen Grabstein bzw. eine Namensplatte.
Dafür gibt es entsprechende Vorschriften in der Friedhofssatzung der Gemeinde Lenningen.
Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.
Die Beisetzung in einem Erdrasengrab ist auf den Friedhöfen Brucken, Unterlenningen, Oberlenningen und Gutenberg möglich.
Die Beisetzung in einem Urnenrasengrab (mit Grabmal ) ist auf dem Friedhof Gutenberg möglich.
Ein Urnenrasengrab im Baumfeld wird
in der Urnengemeinschaftsgrabanlage in Oberlenningen und Gutenberg angeboten.
Grabstelle: Erdgrab/Reihengrab 2.530 €
Pflege: 2.111 €
Bestattungsgebühr im Alter von 10 und mehr Jahren: 1.160 €
Grabstelle: Urnenrasengrab Baumfeld: 1.105€
Pflege: 307 €
Urnenbeisetzung ohne Begleitung: 190 €
Urnenbeisetzung mit Begleitung: 380 €














