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Allgemeine Informationen

Wer ist geflüchtet?

Asylsuchende/Asylbewerber sind Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und hier einen Antrag auf Anerkennung als ausländischer Flüchtling (Asylantrag) gestellt haben. Sie befinden sich noch im Asylverfahren, es wurde noch keine Entscheidung über ihren Antrag gefällt.

Wie sieht der Ablauf beim Asylantrag aus?

In einem Asylantrag sucht ein Flüchtling mündlich oder schriftlich Schutz vor politischer Verfolgung. Der Antrag muss sofort nach Grenzübertritt gestellt werden. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge setzt unmittelbar nach der Asylantragstellung einen "Anhörungstermin" fest. Die Anhörung beinhaltet Fragen zu Personalien, Fluchtgründen und dem Fluchtweg.

Nach Registrierung des Asylantrags erhält der Flüchtling eine "Aufenthaltsgestattung", ein Papier, das neben den Personalien das Datum, das Aktenzeichen des Asylantrages und eine Wohnsitzauflage enthält. Dann wird in einem Verfahren darüber entschieden, ob der Flüchtling in Deutschland bleiben darf oder nicht.

Welche Unterbringungsstufen hat der Asylsuchende nach der Ankunft in Deutschland zu durchlaufen?

Nach der Ankunft in Deutschland werden die Flüchtlinge zunächst registriert und dann in den Erstaufnahmestellen untergebracht. Für diese Unterbringung ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Von den Erstaufnahmestellenkommen sie in die sogenannte vorläufige Unterbringung, welche der Landkreis organisiert und koordiniert. Nach der Bewilligung eines Asylantrags oder nach 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung werden die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung auf die kreiseigenen Gemeinden verteilt. Dort sind die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen als Ortspoliezibehörde zur Vermeidung der Obdachlosigkeit der Flüchtlinge zuständig.