Aktuelle Baustellen:
Halteverbote während der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Oberlenningen
Wie bereits in der vergangenen Woche im Mitteilungsblatt informiert, muss die Ortsdurchfahrt in der Ortsmitte Oberlenningen (B 465) aufgrund umfangreicher Straßen- und Leitungsbauarbeiten im Zeitraum vom 30. Juli 2026 bis 13. September 2026 vollständig gesperrt werden.
Als Auflage des Landratsamtes Esslingen sind in mehreren Straßen während der Bauzeit Halteverbote einzurichten, da diese als Umleitungsstrecken für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge dienen.
Brunnensteige / Marktstraße
Im Zeitraum vom 30.07. bis 13.09.2026 wird in der Brunnensteige sowie in der Marktstraße (von der Brunnensteige bis zur Einmündung Adolf-Scheufelen-Straße B 465) ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Hintergrund ist, dass die Brunnensteige die Zufahrt zur Wohnanlage „Betreutes Wohnen“ darstellt. Die Feuerwehr muss im Einsatzfall das Gebäude mit der Drehleiter anfahren können.
Hohe Steige / Heerweg / Burgtobelweg
Ebenfalls im Zeitraum vom 30.07. bis 13.09.2026 wird in der Straße Hohe Steige sowie im Heerweg (von der Einmündung Hohe Steige bis zur Einmündung Burgtobelweg) ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Im Burgtobelweg gilt das Halteverbot vom 30.07. bis 04.09.2026. Diese Strecken dienen während der Bauzeit als Umleitungsstrecken für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge.
Hofstraße / Sulzburgstraße /Grimmstraße
Im Zeitraum vom 05.09. bis 13.09.2026 wird in der Hofstraße sowie in der Sulzburgstraße ein einseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet. Diese Straßen dienen in dieser Phase als Umleitungsstrecken für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, um ins obere Lenninger Tal zu kommen. Darüber hinaus werden während der Bauzeit (30.07. bis 13.09.2026) in der Grimmstraße sowie in der Sulzburgstraße abschnittsweise Halteverbote eingerichtet, um Ausweichbuchten für den Begegnungsverkehr zu gewährleisten.
Weilbachstraße / Hirschtalweg
Aufgrund der Busumleitung werden im Zeitraum 30.07. bis 13.09.2026 zudem in der Weilbachstraße (von der Gutenberger Straße bis zur Einmündung Hirschtalweg) sowie im Hirschtalweg (von der Weilbachstraße bis zur Einmündung Nikomödiestraße) Halteverbote eingerichtet.
Zur Veranschaulichung sind die betroffenen Straßen in einer Karte dargestellt. Bitte beachten Sie die jeweils genannten Zeiträume im Artikel.
Umleitung:
Wir weisen erneut darauf hin, dass der Verkehr während der Vollsperrung überörtlich umgeleitet wird. Die Umleitungsstrecke führt über Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler zur Beurener Steige und weiter nach Owen. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung entsprechend in umgekehrter Reihenfolge. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme im Hinblick auf die Freihaltung der Wege für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge. Für Ihre Unterstützung während der Bauzeit danken wir Ihnen herzlich.
Halbseitige Sperrung der Amtgasse – Beginn des zweiten Bauabschnitts
Seit dem 18.06.2026 besteht entlang der B 465 (Amtgasse) in Oberlenningen eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn sowie eine Vollsperrung des Gehwegs. Wie bereits im Mitteilungsblatt vom 12.06.2026 angekündigt, werden die Arbeiten in zwei Bauabschnitten durchgeführt, um den Rückstau so gering wie möglich halten zu können.
Im Laufe der kommenden Woche – voraussichtlich ab Mittwoch, abhängig vom Baufortschritt – beginnt der zweite Bauabschnitt. Dieser dauert bis zum 29.07.2026. In diesem Zeitraum wird die Amtgasse im Bereich vor der Schwelchergasse bis Hausnummer 6 bzw. 8 halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird weiterhin mittels einer Ampelanlage geregelt. Die Zufahrt zur Apotheke und zur Kreissparkasse wird während dieses Bauabschnitts über die Schwelchergasse zu Fuß möglich sein. Im unmittelbaren Anschluss an diese Bauphase wird im Zeitraum vom 30.07.2026 bis 13.09.2026 eine vollständige Sperrung der Ortsdurchfahrt Oberlenningen erforderlich.
Fußgängerampel muss außer Betrieb genommen werden
Mit Beginn des zweiten Bauabschnitts wird die Fußgängerampel auf Höhe der Schwelchergasse bzw. des Rathauses Oberlenningen außer Betrieb genommen, da sich dieser Bereich innerhalb des Baufeldes befindet. Fußgängerinnen und Fußgänger werden gebeten, für die Querung der B 465 während der halbseitigen Sperrung die Fußgängerampel auf Höhe des Burgtobelwegs zu nutzen.
Für die Dauer der Bauarbeiten bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden und Anlieger um Verständnis für die Einschränkungen.
Halbseitige Sperrung vor Bissinger Straße 84
Noch bis zum 15. August 2026 kommt es aufgrund eines Wohnhausneubau in der Bissinger Straße auf Höhe des Gebäudes 84 aufgrund eines Baukrans zu einer halbseitigen Sperrung.
Zudem muss die Straße an dieser Stelle am 28.05.2026 von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr voll gesperrt werden.

