Sterbefall
Tritt ein Sterbefall ein, ist man meist so von Emotionen gefangen und unvorbereitet,
so dass man oft gar nicht weiß was unternommen werden muss.
Dazu hat Ihnen die Gemeindeverwaltung Lenningen einen Leitfaden zusammengestellt, der die wichtigen Schritte in der ersten Zeit zusammenfasst.
1. Arzt Verständigen
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstirbt, nimmt jeder niedergelassene Arzt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus.
Achtung: Die verstorbene Person darf vor dem Eintreffen des Arztes nicht verändert werden.
Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt kann eine Abholung durch das Bestattungsinstitut erfolgen.
Der ärztliche Sonntagsdienst kann dem jeweiligen Mitteilungsblatt entnommen werden.
Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus wird dies durch den jeweiligen Stationsarzt übernommen.
2. Bestattungsinstitut aussuchen
Dort kümmert man sich um die Abholung des Verstorbenen. Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens wird Sie bei der Erledigung der vielen Formalitäten unterstützen
3. Sterbeanzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall der in Lenningen eingetreten ist, ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Werktag, dem Standesamt des Sterbeorts
(im Rathaus Oberlenningen, Zimmer 5,Tel. 07026 609-17) anzuzeigen bzw. mitzuteilen.
Die Anzeige bzw. Meldung des Sterbefalls beim Standesamt kann durch das Bestattungsinstitut erfolgen oder persönlich vorgenommen werden.
Zur Beurkundung, und damit Sterbeurkunden ausgestellt werden können,
ind folgende Unterlagen des Verstorbenen notwendig:
- Todesbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
Bei verheirateten Personen:
- Heirats- bzw. Eheurkunde
Bei verwitweten Personen:
- Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
Bei geschiedenen Personen:
- Eheurkunde mit Scheidungsnachweis/-urteil
Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt danach die Sterbeurkunden aus.
Sie erhalten gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherungen.
Weitere Urkunden sind gegen Gebühr erhältlich.
Das Bestattungsunternehmen kann, wenn Sie dies wünschen, bei weiteren Schritten wie z.B. der Meldung an den Rentenversicherungsträger und die Krankenkasse unterstützen.
4. Bestattung
Das Bestattungsunternehmen berät Sie in allen Fragen rund um die Bestattung.
Nicht alle Grabarten werden auf jedem Friedhof angeboten. Bei der Entscheidung über die Bestattungsart und bei der Wahl der Grabstätte bzw. bei Fragen ist Ihnen auch die Friedhofsverwaltung gerne behilflich.
Eine Beratung kann auch ohne Vorliegen eines Sterbefalls erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung für eine Grabart normalerweise langfristig anhält und deshalb gut bedacht werden sollte.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Lenningen unter www.lenningen.de/sterbefall
Der Termin für die Bestattung wird in Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen, dem Pfarramt und den Angehörigen festgelegt.
Lenninger Bürger haben die Möglichkeit, sich auf allen Lenninger Friedhöfen beisetzen zu lassen.
Folgende Grabarten stehen in Lenningen zur
Verfügung:
- für eine Erdbestattung Reihen- und Wahlgräber
- für Urnenbestattungen Reihen- und Wahl-gräber
- pflegeleichte Bestattungsformen bieten die Urnengemeinschaftsanlagen
- oder das anonyme Grabfeld
Die Ruhezeit bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, bei Feuerbestattungen 20 Jahre.
Für Wahlgräber werden Nutzungsrechte für die Dauer von 40 Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit ist eine Zweitbelegung möglich.
Ausnahme:
Tritt in Hochwang ein Sterbefall ein, ist dafür das Bürgermeisteramt Erkenbrechtsweiler zuständig (Tel. 07026 95051-12).
Ich wünsche eine Feuerbestattung
Wenn eine Feuerbestattung erfolgen soll, kann vor der Überführung in das Krematorium in der Friedhofskapelle bzw. Kirche eine Trauerfeier mit Sarg stattfinden, sofern dies gewünscht wird. Die Überführung nimmt das Bestattungsinstitut vor.
Wie erhalte ich meine Witwen-/Witwerente ?
Eine Witwen- oder Witwerrente ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Eintritt des Sterbefalls zu beantragen.
Dazu dürfen Sie sich gerne an den Bürgerservice der Gemeinde Lenningen (Tel. 07026 609-10) wenden.
Wie erhalte ich meinen Erbschein ?
Wenn Sie einen Erbschein benötigen, müssen Sie diesen beim Amtsgericht Kirchheim unter Teck beantragen. ( 07021 9748-0)
Beim Vorliegen eines Testaments müssen Sie sich um dessen Eröffnung kümmern.